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Johannes Poth

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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Hafenausbau Godorf: Der Kampf geht weiter!

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 23.10.08 die Klage der Bürgerinitiativen auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Hafenausbau Godorf zurückgewiesen. Das Bürgerbegehren sei unzulässig. Damit bestätigt das Gericht den von SPD und CDU getroffenen Ratsbeschluss vom Januar 2008. Die Bürgerinitiativen hatten mehr als 30.000 Unterschriften gegen den umstrittenen Ausbau gesammelt. Derzeit beraten die Bürgerinitiativen in Revision zu gehen und werden dabei von den Kölner GRÜNEN unterstützt.

Nach Auffassung der Richter verstößt das Bürgerbegehren in mehreren Punkten gegen die Gemeindeordnung. So monieren sie, dass es an der erforderlichen abschließenden Sachentscheidung. Hätte das Bürgerbegehrens Erfolg, würde zwar der Beschluss des Rates zum Ausbau des Godorfer Hafens aus dem August 2007 aufgehoben, aber es bliebe offen, welche Haltung der Rat in dieser Frage künftig einnehme.
Gegen die Gerichtsentscheidung ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer und wirtschaftspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Rat erklärt dazu:
„Es spricht vieles dafür, dass die Bürgerinitiativen in Revision gehen. Solche Verfahren gehen zumeist über mehrere Instanzen, da darf man sich nicht von der ersten Instanz bange machen lassen. Wir werden uns nun mit den Anwälten und Bürgerinitiativen zusammensetzen. Das Einlegen der Revision ist bis zu vier Wochen nach der Gerichtsentscheidung möglich. Die Begründung des Gerichts, dass der Ratsbeschluss nicht mehr umkehrbar sei, ist nicht nachvollziehbar. Natürlich kann der Rat die HGK AG anweisen, vom Ausbau abzusehen, zumal bislang noch keine Bautätigkeiten erfolgten. Der Baubeginn ist auf Anfang 2010 terminiert. Ein Ratsbeschluss kann immer durch einen neuen Ratsbeschluss aufgehoben und geändert werden.“

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