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Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).
Derzeit sind in Köln 115.014 Menschen unmittelbar vom Sozialgesetzbuch II und somit von der ARGE Köln abhängig. ARGE ist der Zusammenschluss von Sozialamt der Stadt Köln und der Arbeitsagentur Köln. Sie betreut langzeitarbeitslose Menschen und ihre Angehörigen. Ca. 83.000 werden als potentiell arbeitsfähig geführt. Davon gelten aber ca. 43 000 nicht als arbeitslos, weil sie entweder schon niedrig bezahlte Arbeit haben („Aufstocker“) oder weil sie familiäre Verpflichtungen haben, die sie derzeit an Arbeitsaufnahme hindern. Ca. 40.000 Menschen sind „echte Arbeitslose“, die so betreut und beraten werden müssen, dass sie entweder vermittelt werden oder durch „Maßnahmen“ auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Diese 40.000 Menschen sind in der Regel schon viele Jahre arbeitslos. Oft sind sie gesundheitlich beeinträchtigt, haben nur eine geringe Schulbildung, sind ohne Berufsausbildung und zudem noch verschuldet. Sie sind nicht sofort auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar. 75% dieser Menschen haben nur dann eine Chance, wenn sie längerfristig berufliche und soziale Qualifizierungen durchlaufen. Der Kölner Arbeitsmarkt bietet derzeit trotz leichten regionalen Wirtschaftsaufschwungs ca. 52.000 registrierte Arbeitslosen, davon ca. 40 000 SGB II und ca. 12 000 SGB III, nur 7.000 offene Stellen. In dieser Lage müsste die Bundesregierung ausreichend Finanzmittel für das „Fit machen“ der Arbeitslosen für kommunal gesteuerte Maßnahmen bereitstellen. Beides geschieht nicht im notwendigen Maß.
Mitte 2010 haben sich Bundesrat und Bundestag nach jahrelangem Gezerre darauf geeinigt, endlich gesetzliche Grundlagen für die Zusammenarbeit von Kommune und Arbeitsagentur zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 die „Mischverwaltung“ der ARGEn als verfassungswidrig eingestuft. Die daraufhin folgenden Gesetzentwürfe von SPD und CDU sahen eine getrennte Trägerschaft vor, in der die Kommune allein für die Zahlung der Unterkunftskosten und sozialen Betreuung (Schuldnerhilfe usw.) und die Agentur für die persönlich auszuzahlenden „Hartz IV“-Gelder sowie die Gewährung der beruflichen Integration zuständig sein sollten. Erst der Mitte 2010 verabschiedete Gesetzentwurf nahm von diesem fachlichen und politischen Unsinn Abstand.
Die aufgrund geänderter Gesetzesbasis nun zu gründenden „Jobcenter“ basieren zwar auf gemeinsamer Trägerschaft von Kommune und Arbeitsagentur, dennoch hat aber die Bundesagentur umfassend alleinige Weisungsrechte außer für die Unterkunftskosten und die Sozialbetreuung. Außerdem liegt das alleinige Aufsichtsrecht für diese Aufgaben beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Von einer gleichberechtigten Partnerschaft in allen Fragen der Unterstützung der Langzeitarbeitslosen kann also gar keine Rede sein.
GRÜNE und SPD im Kölner Rat haben kontinuierlich daran gearbeitet, kommunale Interessen und Einflussnahmen im zukünftigen Kooperationsvertrag für das Jobcenter Köln zur Geltung zu bringen. Bereits im März 2010 haben sie durch eine mehrheitlich gebilligte Ratsresolution an die Bundesregierung ihre Sorge Ausdruck verliehen, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung zu einer „Entmachtung“ des kommunalen Partners führt. Im zukünftigen Kooperationsvertrag sollen möglichst alle Bausteine aus der früheren „ARGE“ in das Jobcenter überführt werden. So darf z.B. der neue Beirat des Jobcenters laut Gesetz nicht mit Vertretern von Trägern, die „Auftragnehmer“ des Job-Centers sind, besetzt werden. Damit wären in Köln einzelne Wohlfahrtsverbände, einzelne Beschäftigungsträger und auch Arbeitslosenberatungsstellen aus dem Beirat ausgeschlossen. Dazu werden „Kölner Alternativen“ gesucht.
SPD und GRÜNE wollen die strategisch drohende Konzentration aller beruflichen Eingliederungsmittel auf die „schnell Vermittelbaren“ verhindern. Die Weisungs- und Aufsichtsrechte wirken sich im Detail bei Planungs- und Controlling-Vorgaben so aus, dass rasche Erfolge nur in der obersten Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu erzielen sind.
SPD und GRÜNE unterstützen die Initiative, alle Kölner Bundestagsabgeordneten vor Ort die strukturellen Probleme des neuen „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ realitätsnah nahe zu bringen.
Schließlich haben SPD und GRÜNE am 25.11. einen Ratsbeschluss erwirkt, der erneut an die Bundesregierung appelliert, dass das neue Job Center sich an konkreten 40.000 arbeitssuchenden Langzeitarbeitslosen orientiert und nicht an abstrakten Plan- und Erfolgszahlen. Auch werden eine stärkere Beteiligung an den Kosten zur Unterkunft, auskömmliche Mittel für das Eingliederungsbudget und für den personellen Verwaltungsapparat, der 1.200 Beschäftigte umfasst, gefordert.
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