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Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).
Mit breiter Mehrheit sorgte der Stadtrat beim Deutzer Hafen in seiner Sitzung am 20. Mai für Klarheit.
Die Geschäftsführung der Stadtwerke und der Vorstand der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) wurden durch Ratsbeschluss angewiesen, im Deutzer Hafen keine Miet- und Pachtverträge abzuschließen, die über das Jahr 2020 hinausgehen. Der HGK-Vorstand beabsichtigte aktuell, Pachtverträge für im Hafen ansässige Industriebetriebe langfristig zu verlängern. Dies aber kollidiert mit der am 10.9.2009 vom Rat in Auftrag gegebenen Planung für ein „Entwicklungskonzept für den Deutzer Hafen mit Teilumnutzung“.
Das Moratorium wurde auf rot-grüne Initiative auf den 31.12.2011 begrenzt. Die FDP hatte mit Berufung auf einen bereits im Herbst 2008 von den GRÜNEN geäußerten Vorschlag dieses Moratorium in den Rat eingebracht. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis dann ein Nutzungskonzept für den Hafen Ausschüssen und Rat vorzulegen.
Im April 2009 veranstaltete die Stadt Köln ein Symposium zur „zukünftigen Nutzung des Deutzer Hafens“. Das Ergebnis dieses Symposiums mündete in den Ratsauftrag für ein Entwicklungskonzept. Es soll darauf ausgerichtet sein, Lösungen zu finden, „sowohl den Ansprüchen der Hafenlogistik als auch den Anforderungen als innerstädtischem Standort und seiner Nachbarschaft zu genügen“. Demnach sollen auf Teilflächen im Hafen Wohn-, Büro-, kulturwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungen ermöglicht werden. Das Hafenareal liegt allerdings im Überschwemmungsgebiet des Rheins und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Hochwasserschutzes. Somit ist ein herkömmliches B-Planverfahren nicht möglich. Die Verwaltung hat daher den Auftrag, eine machbare planungsrechtliche Lösung zu entwickeln und mit dem Regierungspräsidenten abzustimmen.
von Jörg Frank
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