Pressekontakt der Ratsfraktion

Johannes Poth

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0221/221-323 79

 

Kontakt
E-Mail: johannes.poth@remove-this.stadt-koeln.de
Postanschrift: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat • Rathaus - Spanischer Bau • Rathausplatz 1 • 50667 Köln


Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Kölner Grüne setzen sich Grenzen bei der Annahme von Spenden

Beschluss der Mitgliederversammlung 9.6.08

Spenden-Codex der Kölner GRÜNEN


Aktive Spendenwerbung

GRÜNE Köln sind im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Deshalb werben GRÜNE offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind ausgeschlossen. Nicht nur wegen der immer wieder kehrenden Parteispendenskandale der anderen Parteien haben sich GRÜNE stets für die Transparenz der Parteifinanzen eingesetzt. Form und Inhalt von Spendenwerbung müssen eindeutig, sachlich und wahrheitsgemäß sein.


Grenzen der Einwerbung und Annahme von Spenden

Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung und Spendenannahme dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden.

Die Einhaltung der Regelungen des Parteiengesetzes ist für GRÜNE selbstverständlich. Deshalb nehmen wir folgende Spenden nicht an:

·    Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
·    Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
·    Spenden von Unternehmen, an der die öffentliche Hand mit einem Anteil von 25% oder mehr beteiligt ist
·    Spenden von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union
·    Spenden mit ausländischer Herkunft über 1.000 EUR von natürlichen Personen
·    Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden

Darüber hinaus werden Einzelspenden mit unklarer Herkunft von über 500 EUR gemäß Parteiengesetz an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiter geleitet.

GRÜNE Köln nehmen keine Spenden an, die zum Zwecke der Weiterleitung an Dritte außerhalb der Partei gezahlt werden.


Umgang mit Spenden

Über die Annahme von Spenden entscheidet der Kreis- bzw. jeweilige Ortsverbandsvorstand. Bei Eingang einer Spende von mehr als 500 EUR wird der/die KreiskassiererIn umgehend informiert. Bei Einzelspenden an den Kreisverband oder seine Ortsverbände ab 1.000 EUR ist die/der LandesschatzmeisterIn zu informieren.

Sponsoring

Wir werben aktiv darum, Unternehmen, Verbände, Vereine und Initiativen zu überzeugen, sich am Rande unserer Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen zu präsentieren. Dabei bleiben der Tagungsraum (Ausnahme: Eingangsbereich) und die Unterlagen der Delegierten werbungsfrei.

Beim Sponsoring werden besonders die Unternehmen und Organisationen berücksichtigt, die in ihren Zielen und in ihrer Wirtschaftsweise der Politik von GRÜNE Köln nahe stehen. In Zweifelsfällen gilt die oben festgelegte Verfahrensweise mit strittigen Spenden zur Entscheidungsfindung.


Spendenprüfung und Spendenquittung

GRÜNE Köln nehmen Spenden nur direkt von den SpenderInnen an. Zuwendungen, die auf dem Umweg über Konten Dritter an GRÜNE gelangen, werden nicht angenommen. Sie werden umgehend auf das Konto zurück überwiesen, von dem sie an GRÜNE angewiesen worden sind. Für die Zeit, in der solche Beträge auf den Konten der Partei liegen, werden sie als Verbindlichkeiten gebucht.

Barspenden werden nur bestätigt für die Person, die die Zuwendung übergeben hat, dabei dürfen 100 EUR im Einzelfall und 1.000 EUR im Jahr nicht überschritten werden. Parteimitglieder, die Spenden erhalten, leiten diese unverzüglich an das für Finanzen zuständige Vorstandsmitglied weiter.

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Nach Parteiengesetz unzulässige Spenden werden an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung. Der Spendenquittung wird ein angemessenes Dankesschreiben beigefügt.


Vertraulichkeit, Transparenz und Rechenschaftslegung

Spenden werden im Rechenschaftsbericht von GRÜNE nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, d.h. bei Spendenbeträgen über 10.000 EUR im Jahr wird die Spende unter Angabe des Namens und der Anschrift der Spenderin/ des Spenders im Rechenschaftsbericht veröffentlicht.

Spenden, die 50.000 EUR übersteigen, werden unverzüglich über den Landesverband und den Bundesverband an den Bundestagspräsidenten gemeldet und dort zeitnah veröffentlicht.

Spenden, die von uns für bestimmte politische Aktionen eingeworben werden, werden auch für diese eingesetzt. Die Ergebnisse von Spendenaktionen sollen Spenderinnen auf Wunsch leicht einsehbar zur Verfügung gestellt werden.

Spenden werden von uns entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes und des Datenschutzgesetztes vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben.


Verhältnis von Kosten zu Einnahmen der Spendenwerbung

Aufwand und Ertrag bei der Einwerbung von Spenden müssen in einem vertretbaren Verhältnis stehen. Zu berücksichtigen sind dabei alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Fundraising stehen, d.h. neben den eigentlichen Kosten der jeweiligen Aktionen auch die Kosten für FundraiserInnen, Personal und Verwaltung.


Entgelte für FundraiserInnen

FundraiserInnen sollten angestellt werden, sofern sie das Fundraising nicht ehrenamtlich betreiben. Wir zahlen grundsätzlich keine Provisionen für das Einwerben von Spenden.

Alle Ortsverbände sind angehalten, auf ihrer Ebene gemäß diesem Kodex zu verfahren.

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