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Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
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„Die Erhebung der Kulturförderabgabe als kommunale Aufwandsteuer ist und bleibt rechtlich zulässig.“, stellt Jörg Frank, finanzpolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion, klar. Einige Medienberichte haben zu Irritationen geführt, weil sie fälschlich die Unzulässigkeit vermeldeten. Die Rückzahlung von Abgaben aus der KFA beträgt 1,8 und nicht 5 Mio. Euro.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 29.08.2014 lediglich die Entscheidung des OVG Münster bestätigt, wonach nicht der Beherbergungsbetrieb, sondern der Gast Steuerschuldner gegenüber der Stadt ist. Der Beherbergungsbetrieb hat die Aufgabe der Entrichtungspflicht dieser Steuer. Daraus folgt nun die Notwendigkeit der Satzungsänderung in Köln. Das Gericht verweist darauf, dass dieses Verfahren auf dem Landesrecht, nämlich dem Kommunalabgabengesetz NRW, beruht. Demnach gilt in NRW ein „Sonderweg“ im Vergleich zu anderen Bundesländern, in den Kommunen auch eine Steuer auf private Übernachtungen erheben. Dort ist der Hotelbetrieb der Steuerschuldner.
Die grundsätzliche rechtliche Zulässigkeit wird durch die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überhaupt nicht in Frage gestellt. Bereits das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli 2012 stellt eindeutig klar, dass die Besteuerung von Übernachtungen im Beherbergungsgewerbe für alle Übernachtungen, die nicht beruflich zwingend erforderlich sind, zulässig ist.
„Die Gegner kämpfen gegen Windmühlen und gegen ein Verfassungsrecht der Kommunen. Die Kulturförderabgabe ist eine örtliche Aufwandsteuer. Das Grundgesetz räumt den Kommunen in Artikel 106, Abs. 6 ausdrücklich das Recht auf Aufwandsteuern ein.“, so Frank.
„DEHOGA-Funktionäre, FDP und CDU stehen offensichtlich auf Kriegsfuß mit unserer Verfassung. Sie wollen so davon ablenken, dass eine CDU/FDP-Bundesregierung 2009 den Hotels durch die Reduzierung der Umsatzsteuer auf 7% für Übernachtungen ein völlig unvertretbares steuerliches Sonderprivileg einräumte.“, kritisiert Frank.
„Die Kulturförderabgabe ist wichtig für Köln. Mit ihr sollen gezielt kulturelle Einrichtungen, kulturelle Bildung, Kreativwirtschaft, Tourismus, Standortmarketing und die Verbesserung des Stadtbildes finanziert werden. Dadurch wird auch die touristische Attraktivität Kölns gesteigert. Die wachsenden Tourismuszahlen in Köln sprechen für sich. Wir erwarten nun eine Anpassung der Satzung, um auf dieser Grundlage die Steuer zu erheben“, so Frank ab-schließend.
Köln, 10. September 2014
verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer
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