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Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).
Die Kölner GRÜNEN wollen die komplette Neuauszählung aller 45 Wahlbezirke in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses beantragen. Eine Neuauszählung ist grundsätzlich zulässig. Der Wahlprüfungsausschuss ist zur Überprüfung des vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisses befugt.
Wochenlange öffentliche Kampagnen, die nicht nur die CDU betreibt, haben inzwischen die Glaubwürdigkeit des Kommunalwahlergebnisses erschüttert und in Teilen der Bevölkerung zu einer Vertrauenskrise geführt. In dieser Situation halten der Kreisvorstand und die Ratsfraktion für dringend geboten, Klarheit zu schaffen. Ansonsten ist zu befürchten, dass der neu gewählte Rat dauerhaft mit dem Verdacht des Zweifels konfrontiert bleibt.
Die GRÜNEN betonen allerdings, dass nach der geltenden Rechtsprechung keine rechtlich zwingenden Gründe für eine Neuauszählung bestehen. Mehrere Verfassungsgerichtsurteile besagen, dass knappe Ergebnisse, statistische Auffälligkeiten, Vermutungen oder Annahmen keine Neuauszählung begründen. Auch in dem von der CDU kritisierten Briefwahlstimmbezirk 20827 (Wahlbezirk 14) liegen keine rechtlich begründbaren Unregelmäßigkeiten vor.
Die CDU beantragte die Neuauszählung dieses Stimmbezirkes aus machtpolitischen Motiven, weil die Ergebnisse der SPD „auffällig gut“ seien. Durch einen von ihr behaupteten Zählfehler hofft sie auf ein weiteres Ratsmandat zu Lasten der SPD.
Sich darauf einzulassen, öffnet der Willkür Tür und Tor. Das ist rechtsstaatlich bedenklich und wäre auch ein logischer Fehler. Letzteres ergibt sich aus statistischen Grundregeln. In einer Wahlnacht, in der über 6.000 Wahlhelfer/innen ehrenamtlich und mit großer Sorgfalt auszählen, sind Fehler nie auszuschließen. Sie rechtfertigen aber - ohne Beachtung rechtsstaatlicher Regeln - keinen „Generalverdacht“. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass nur im Wahlbezirk 14 ein Fehler möglich wäre. Statistisch ist davon auszugehen, dass in 1024 Stimmbezirken unterschiedliche Fehler bei Auszählungen zu Lasten aller Parteien aufgetreten sind.
Nur einen Wahlkreis aufgrund von Vermutungen neu auszuzählen, wie es die CDU will, ist willkürlich. Mögliche Fehler zu Lasten oder zu Gunsten anderer Parteien in anderen Wahlbezirken bleiben dann unberücksichtigt. Stichproben seitens der GRÜNEN zeigen auch in anderen Wahlkreisen statistische „Auffälligkeiten“, beispielsweise in einem Nippeser Wahlkreis möglichweise zu Gunsten der SPD. Übrigens nur ein Beispiel unter vielen.
Wer eine seriöse und faire Analyse des Wahlergebnisses fordert, muss einer Neuauszählung aller Wahlbezirke zustimmen. Alles andere wäre parteilich und untergräbt in unverantwortlicher Weise das Vertrauen in demokratische Wahlen. Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind ein zu hohes Gut, als es machttaktischen Fragen unterzuordnen.
Köln, 25. August 2014
Für den Kreisverband GRÜNE Köln Für die grüne Ratsfraktion
Katharina Dröge Anne Lütkes Kirsten Jahn Jörg Frank
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