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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Luftreinhalteplan und Umweltzone: Wirksame Maßnahmen für bessere Luft überfällig

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat im Oktober 2010 eine Übersichtsstudie veröffentlicht, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid befasst. Darin werden Langzeituntersuchungen aus den USA und verschiedenen europäischen Ländern ausgewertet. Das LANUV selbst hat die „Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW“ durchgeführt. Dies ist eine Langzeitbeobachtung von rund 5.000 Frauen ab 50 aus dem Ruhrgebiet und dem Münsterland zwischen 1985 und 2008. Zu klären war dabei die Frage, inwieweit ein statistisch signifikanter Zusammenhang besteht zwischen der Sterblichkeit und den Faktoren Feinstaub- sowie NO2-Exposition.

 

Erkenntnisse

Die Auswertung der diversen Studien brachte folgende wesentliche Erkenntnisse:

  • Bereits eine kurzzeitige NO2-Belastung der Atemluft führt zu einer Zunahme der Gesamtsterblichkeit und der Herz-Kreislauf-bedingten Sterblichkeit sowie von Atemwegserkrankungen und Asthma.
  • Zu den Kurzzeitwirkungen von Feinstaub gehören eine Beeinträchtigung der Lungenfunktion und der Herz-Kreislauf-Funktionen und eine Verkürzung der Lebenszeit. Besonders problematisch sind die sehr kleinen, lungengängigen Partikel unter 2,5 µm (PM 2,5).
  • Die NRW-Kohortenstudie belegt ebenso wie viele andere Studien, dass die Sterblichkeit an Herz-Lungen-bedingten Todesursachen signifikant erhöht ist bei einem Abstand von weniger als 50 m zu Hauptverkehrsstraßen, bei einer Zunahme der Feinstaubexposition (PM 10) und auch bei einem NO2-Anstieg. Vor allem die dauerhafte Exposition gegenüber diesen Luftschadstoffen ist damit als besonders schädlich einzustufen.
  • Bemerkenswert ist, dass es keine gesicherten Schwellenwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid gibt, unterhalb derer negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit ausgeschlossen werden können. Auch Stoffgehalte unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte sind also gesundheitsschädlich.
  • Die Studienergebnisse belegen eindeutig, dass es aus umwelt- und gesundheitspolitischer Sicht nur eine Richtung für die Schadstofffrachten in der Atemluft geben darf: nach unten. Unabhängig von den zwingend einzuhaltenden EU-Grenzwerten muss es Ziel einer verantwortungsvollen Politik sein, eine bestmögliche Luftqualität zu erreichen, also auch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.

Kölns Realität

Die Realität in Köln sieht derzeit freilich anders aus: Wie schon in „Rathaus Ratlos“ Nr. 211 berichtet, werden die zulässigen Stickoxidwerte überall dort überschritten, wo es einen etwas intensiveren Straßenverkehr gibt - und zwar innerhalb wie außerhalb der Umweltzone.
Die Jahresmittelwerte liegen an vielen Stellen in Größenordnungen von 60 µg/m³ und damit 50 % über der zulässigen Grenze von 40 µg/m³. Auch bei den Feinstaubwerten ist es für eine Entwarnung viel zu früh, nur weil es in den letzten beiden Jahren offenbar keine Messwerte gab, die auf mehr als 35 Überschreitungstage pro Jahr hindeuten, hier bezogen auf den Tagesmittelwert von 50 µg/m³ für PM 10. Wie schon dargestellt, gibt es keine Untergrenze für die schädlichen Wirkungen von Feinstaub. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Staubwerte stark witterungsabhängig sind und damit von Jahr zu Jahr erheblich schwanken können.
Es ist also keineswegs ausgemacht, dass der PM 10-Grenzwert in Köln auch in Zukunft dauerhaft und flächendeckend eingehalten werden kann.

 

Umweltzone

Zu der auch in Köln geführten Diskussion, ob die Umweltzone überhaupt ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument zur Luftreinhaltung ist, gab es im Januar 2011 einen klaren Beitrag des Oberverwaltungsgerichts Münster: Das Gericht stellte als letzte Instanz zu der Klage eines Kölners gegen die Umweltzone fest, dass diese geeignet, verhältnismäßig, wissenschaftlich einwandfrei begründet und damit endgültig rechtmäßig ist.

 

Handlungsdruck

Der OVG-Entscheid bedeutet natürlich noch nicht, dass die jetzige Zone mit ihrer inhaltlichen (Durchfahrt für alle Plaketten) und räumlichen Beschränkung (Innenstadt, Deutz und Mülheim) ausreichend wäre, um die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen. Es ist vielmehr klar, dass die Zone erstens so verschärft werden muss, dass Fahrzeuge mit roten und wohl auch gelben Plaketten ausgeschlossen werden. Auch ist die räumliche Ausdehnung an die tatsächliche Schadstoffverteilung anzupassen, was auf die Einbeziehung sehr großer Teile oder sogar des gesamten Stadtgebiets hinausläuft. Schließlich müssen außer der Umweltzone auch die anderen Maßnahmen endlich in Angriff genommen werden, die teilweise bereits in dem Luftreinhalteplan von 2006 aufgeführt waren, aber bis heute überwiegend nicht realisiert wurden. Auch diese Maßnahmen betreffen vor allem den Verkehrssektor, müssen langfristig aber auch Industrie, Gewerbe und die Privathaushalte mit einbeziehen.    
    Matthias Welpmann

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