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Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters
Historisches Rathaus
50667 Köln
14.06.2012
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Resolution "Neue städtebauliche Perspektiven durch ein modernes IWZ"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 28.06.2012 zu setzen:
R e s o l u t i o n
Neue städtebauliche Perspektiven durch ein modernes IWZ
Der Rat der Stadt Köln begrüßt nochmals ausdrücklich die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26.07.2011, das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum (IWZ) der Fachhochschule Köln am jetzigen Standort in Deutz zu modernisieren und zu erneuern. Mit dieser Entscheidung wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass der derzeit in sich geschlossene Campus des IWZ zu den umgebenden Vierteln Deutz, Kalk und Humboldt-Gremberg hin geöffnet werden kann. Nur so kann gelingen, dass das IWZ ein lebendiger und integraler Bestandteil wird und kein Fremdkörper bleibt. Nur so kann das IWZ als wichtigster Wissenschaftsstandort im rechtsrheinischen Köln Impulse für die Entwicklung der genannten Stadtviertel, aber auch darüber hinaus, geben. Voraussetzung hierfür ist der Abriss des maroden Hauptgebäudes des IWZ.
Durch die beantragte denkmalschutzrechtliche Unterschutzstellung des IWZ würde sich die an den Bedürfnissen eines modernen Wissenschaftsbetriebs orientierende Neuausrichtung des Geländes des IWZ erschwert. Untragbar wäre außerdem ein Sanierungszeitraum, der von Gutachtern bei einer denkmalgerechten Erhaltung des IWZ-Hauptgebäudes mit 15 bis 18 Jahren beziffert wird. In diesem Zeitraum, der der Ausbildungszeit von drei bis vier Generationen von Ingenieuren entspricht, wäre ein störungsfreier Betrieb ausgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der exzellente Ruf des IWZ nachhaltig beschädigt würde. Aus die-sen Gründen haben sich auch Präsidium, Senat und die Studierendenvertretung der FH Köln strikt gegen eine Unterschutzstellung ausgesprochen. Eine denkmalgerechte, charakterer-haltende Sanierung des IWZ-Hauptgebäudes hätte zudem weitaus höhere Kosten als ein Neubau zur Folge. Vor diesem Hintergrund fordert der Rat der Stadt Köln die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf, auf eine Unterschutzstellung des IWZ zu verzich-ten.
Das in den Jahren 1974 bis 1978 errichtete Hauptgebäude des IWZ (der sogenannte Kreuzbau) befindet sich in einem maroden Zustand, der den heutigen Anforderungen an einen modernen Wissenschaftsbetrieb längst nicht mehr entspricht. Der ursprünglich für 4.000 Studierende konzipierte Komplex wird bereits heute von weit mehr als der doppelten Zahl von Studierenden genutzt, was nicht hinnehmbare Einschränkungen mit sich bringt. Der Rektor der Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Metzler, geht zudem von einem überproportionalen Anstieg der Studierenden in den ingenieurwissenschaftlichen Bereichen der Fachhochschule Köln aus. Um dieser Herausforderung, aber auch den Veränderungen, die sich in der ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung in den letzten 40 Jahren ergeben haben, Rechnung zu tragen, ist ein Abriss des Hauptgebäudes des IWZ unabdingbar.
Abschließend ist festzustellen, dass es sich bei dem Hauptgebäude des IWZ keineswegs um einen architekturhistorisch wertvollen Solitär der Baukunst der 1970er Jahre handelt. Vielmehr wurden zu jener Zeit vergleichbare Zweckbauten auch an anderen Hochschulstandor-ten des Landes Nordrhein-Westfalen wie z.B. Bochum, Duisburg und Wuppertal errichtet.
Trotz der genannten Gründe hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege die Denkmalwürdigkeit des IWZ bejaht. Sollte ungeachtet der in dieser Resolution dargestellten Aspekte den-noch eine Eintragung des Objektes in die Denkmalliste erfolgen, wäre ein Abriss des Hauptgebäudes des IWZ nach § 9 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes NRW möglich. Danach ist ein Abriss dann zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dies verlangt. Der Rat der Stadt Köln ist der festen Überzeugung, dass hier ein weit überwiegendes öffentliches Interesse gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann - SPD-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Stefan Götz - CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Jörg Frank - GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Ulrich Breite - FDP-Fraktionsgeschäftsführer
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