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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Ratsantrag: Herbeiführung von Transparenz bei Managergehältern

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn
Oberbürgermeister Fritz Schramma

04.03.2008


Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Herbeiführung von Transparenz bei Managergehältern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum Antrag der Fraktion Die Linke betr. Herbeiführung von Transparenz bei Managergehältern in die Tagesordnung des Rates am 04.03.2008 aufzunehmen.

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

1. Der Rat weist die städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den zuständigen Gremien (Gesellschafterversammlung/Aufsichtsrat) der städtischen Beteiligungsunternehmen an bzw. fordert diese auf, auf geeignete Weise darauf hinzuwirken, dass zukünftig beim Abschluss von Neuverträgen bzw. bei der Verlängerungen von Anstellungsverträgen von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern der kommunalen Beteiligungsgesellschaften, analog dem Verfahren zur Anwendung des Verpflichtungsgesetzes, eine Einverständniserklärung des Anzustellenden zum Vertrag genommen wird, die eine Offenlegung der Bezüge nach Maßgabe der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex ermöglicht. Dies beinhaltet die Veröffentlichung der Bezüge im jeweiligen Geschäftsbericht. Die entsprechenden Informationen sind der Gesellschafterin Stadt Köln zur Veröffentlichung im jährlichen Beteiligungsbericht zur Verfügung zu stellen. Der Finanzausschuss ist über den Stand des Verfahrens regelmäßig zu informieren.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Vergütungen der Vorstände und Geschäftsführer der jeweiligen städtischen Beteiligungsunternehmen im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Köln offenzulegen, sobald eine repräsentative Anzahl von Einverständniserklärungen vorliegt. Maßstab für Form und Inhalt der Veröffentlichung sind die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Begründung:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird (§ 109 Abs. 1 GO NRW). Eine umfassende Kontrolle der Unternehmenstätigkeit bedarf einer weitgehenden Transparenz der Rahmenbedingungen und Abläufe.

Anders als bei börsennotierten Aktiengesellschaften, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Vergütung von Unternehmensleitungen offenzulegen, ist eine Veröffentlichung der Vergütung von Führungskräften sonstiger kommunaler Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur im Rahmen der Erlaubnistatbestände des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig. Voraussetzung ist demnach eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Betroffenen.

Analog dem bereits bewährten Verfahren zur Abgabe von Erklärungen nach dem Verpflichtungsgesetz ist über die städtischen Vertreter in den Gesellschaftsgremien sowie die Verwaltung sicherzustellen, dass zukünftig bei Neuabschluss bzw. Verlängerung von Anstellungsverträgen der Vorstände und Geschäftsführer kommunaler Beteiligungsunternehmen eine Einverständniserklärung des Anzustellenden zum Vertrag genommen wird, die eine Offenlegung der Bezüge nach Maßgabe der Grundsätze des Deutschen Corporate Governance Kodex ermöglicht und somit in den Geschäftsberichten der Unternehmen veröffentlicht wird.

Die Veröffentlichung der Bezüge soll über den jährlichen städtischen Beteiligungsbericht erfolgen. Um einen repräsentativen Vergleichsmaßstab zu ermöglichen und eine sachwidrige Fokussierung auf einzelne Bezugsgrößen zu vermeiden, soll eine Veröffentlichung der Bezüge erst erfolgen, wenn die Verwaltung über eine angemessene Menge von veröffentlichungsfähigen Daten verfügt.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Winrich Granitzka                          gez. Michael Zimmermann
CDU-Fraktionsvorsitzender                   SPD-Fraktionsgeschäftsführer

  

gez. Jörg Frank                                        gez. Ulrich Breite 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer          FDP-Fraktionsgeschäftsführer

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