Pressekontakt der Ratsfraktion

Johannes Poth

Telefon

0221/221-323 79

 

Kontakt
E-Mail: johannes.poth@remove-this.stadt-koeln.de
Postanschrift: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat • Rathaus - Spanischer Bau • Rathausplatz 1 • 50667 Köln


Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Ratsantrag: Resolution zum Änderungsbedarf im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII)

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

 

An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn
Oberbürgermeister Fritz Schramma


Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Resolution zum Änderungsbedarf im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Ratssit-zung am 13. Dezember 2007 aufzunehmen:

Beschluss:
Nach nunmehr fast drei Jahren praktischer Erfahrungen mit dem SGB II in der gemeinsam von Stadt Köln und der Agentur für Arbeit Köln betriebenen Arbeitsgemeinschaft hat sich ein erheblicher Änderungsbedarf bei einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen herausgestellt.

Das SGB II selbst ist zwar seit seinem Inkrafttreten zum 01.01.2005 wiederholt geändert worden. Diese Änderungen betrafen jedoch nur verhältnismäßig geringfügige leistungsrechtliche Fragen. Aus kommunaler Sicht ist folgender vordringlicher Reformbedarf festzustellen:

  • Aktivierung statt Transferleistungen
    Durch die Bildung eines Gesamtbudgets von Transferleistungen, Eingliederungsleis-tungen und Verwaltungskosten muss die Finanzierung von Eingliederungsinstrumen-ten aus passiven Leistungen ermöglicht werden.
  • Beauftragung gemeinnütziger Träger statt formalisierter Vergaben
    Die Planung und Anwendung von bedarfsgerechten Fördermaßnahmen mit besonde-rem lokalem Bezug darf durch die Anwendung von Vergaberecht nicht verhindert werden.
  • Herstellung von gleicher Augenhöhe der Träger in der Arbeitsgemeinschaft
    Die unmittelbaren Einwirkungsrechte der Träger auf die Arbeitsgemeinschaft müssen sich außerhalb der Lenkungsgruppe konsequenterweise auf eine Rechtsaufsicht beschränken.
  • Neugestaltung der Leistungen für Erwerbstätige
    Die sog. Aufstockerproblematik (Leistungsbezug im SGB II trotz Erwerbseinkommen) ist zu überprüfen und zu ändern. Lösungsmöglichkeiten sind vor allem der Ausbau von Leistungen außerhalb des SGB II wie ein bedarfsdeckendes Wohngeld, ein armutsfestes Kindergeld oder ein Erwerbstätigengeld.
  • Leistungsrechtlicher Änderungsbedarf
    Aufgrund der Erfahrungen aus der Praxis vor Ort ist eine sinnvolle Anpassung von bestimmten leistungsrechtlichen Vorschriften wie z.B. die Kostenerstattung in Frau-enhausfällen oder flexiblere Modalitäten der Leistungserbringung anstelle eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung notwendig.
  • Nachhaltige und dauerhafte finanzielle Entlastung der Kommunen statt Redu-zierung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II
    Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II darf sich nicht wie zur Zeit geplant an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientieren, sondern muss vielmehr die Höhe der tatsächlich erforderlichen Aufwendungen in den kommunalen Haushalten berücksichtigen.

Zusammenfassend schafft das Gesetz nach wie vor keine Gleichberechtigung der kommunalen Träger gegenüber der Agentur für Arbeit als Partner im Rahmen der Arbeitsgemein-schaft. Das Gesetz bedarf somit dringend einer Anpassung an den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, nach dem die Arbeitsgemeinschaft der einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Leistungsträger dienen soll. Statt bedarfsgerechte Zielgruppenansprechbarkeit zu ermöglichen, bewegt es sich von den ursprünglichen Zielen der Grundsicherung für Ar-beitssuchende weiter weg.

Auch muss eine weitere Belastung der kommunalen Haushalte verhindert und letztlich das gesetzliche Ziel einer dauerhaften Entlastung der Kommunen um jährlich bundesweit 2,5 Mrd. € realisiert werden.

Der Rat der Stadt Köln fordert deshalb den Bundesgesetzgeber auf, die in der Zusammenstellung "Änderungsbedarfe zum SGB II" im Einzelnen vorgeschlagenen Änderungen aufzugreifen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Resolution mit den gesetzlichen Änderungsbedarfen zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch aus der Mitteilung zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren vom 29.10.2007 (DS-Nr. 4364/2007) an die Fraktionen des Bundestages sowie die Bundesregierung zu senden.


Mit freundlichen Grüßen

 

 
gez. Josef Müller                               gez. Michael Zimmermann
CDU-Fraktionsgeschäftsführer          SPD-Fraktionsgeschäftsführer

gez. Jörg Frank                                  gez. Ulrich Breite
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer       FDP-Fraktionsgeschäftsführer

 

Kategorie

Ratsfraktion | Kreisverband