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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Rot-grüne Minderheitsregierung in NRW: „Wir sind Anwalt der Kommunen“

von Jörg Frank

Zwei Monate nach der Landtagswahl haben sich SPD und GRÜNE in NRW auf die gemeinsame Bildung einer Minderheitsregierung verständigt. Dieses durchaus nicht risikoarme Experiment ist ein Novum für NRW, dem bevölkerungsstärksten Bundesland. Folglich steht der rot-grüne Koalitionsvertrag unter Überschrift „Neue Wege gehen“

Bekanntlich sind die Reform des Bildungssystems einschließlich der Gebührenfreiheit von der frühkindlichen Bildung bis zum Studium, die „ökologische industrielle Revolution“, der Klimaschutz, das Prinzip „gute Arbeit“, der Abbau sozialer Spaltung, die Integration im Einwanderungsland NRW und nicht zuletzt die Stärkung kommunaler Daseinsvorsorge und Demokratie die Hauptziele dieser neuen rot-grünen Koalition.
Im folgenden werden für die zukünftige Kommunalpolitik relevante Details aus der frisch unterzeichneten Vereinbarung vorgestellt, die bislang nicht im Mittelpunkt medialer Aufmerksamkeit stehen. Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und ihre Handlungsfähigkeit ist das erklärte Ziel der Koalition. „Wir sind Anwalt der Kommunen“, heißt es im Vertrag. Bürgerschaftliches Engagement, Beteiligungsrechte und das Einbringen der Kommunen in die Landespolitik wollen SPD und GRÜNE stärken. Allerdings muss die neue Koalition für diese Ziele erst einmal Mehrheiten im Landtag gewinnen.

Bundesgesetze
Im Bundesrat will die neue Koalition Initiativen ergreifen für die Heraufsetzung des Bundesanteils bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft (SGB II / ALG-II-Empfänger), für den Erhalt der Gewerbesteuer sowie die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage. Dies bedeutet die Einbeziehung von Selbständigen, wie es der Städtetag fordert. Außerdem sollen kommunale Entlastungen bei der Eingliederungshilfe, der Grundsicherung im Alter und der Hilfe zur Pflege erreicht werden, „ohne dabei Leistungen und Standards zu senken“.

Kommunalfinanzen  
„Eine gerechte Gemeindefinanzierung“ soll die Grundlage für das Verhältnis zwischen Land und Kommunen sein. Die strukturellen Verschlechterungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden zurückgenommen. Als erster Schritt erhalten die Kommunen ihren Anteil an der Grunderwerbssteuer zurück. Die Heranziehung der Kommunen zur Konsolidierung des Landeshaushalts über die Befrachtung des GFG soll beendet werden.
Für durch Altschulden besonders belastete Kommunen will die Koalition Konsolidierungshilfe leisten. Die jährlichen Kosten soll überwiegend das Land tragen. Bemerkenswert ist die Vereinbarung: „Ein kommunaler Anteil soll besonders von den finanzstarken Kommunen aufgebracht werden.“
Kommunen in Haushaltssicherung sollen zukünftig an Förderprogrammen der EU, des Bundes und Landes teilhaben können. Die neue Landesregierung möchte eine breit getragene Initiative zum „Solidarpakt Ost“ starten, damit NRW-Kommunen mit besonderen strukturellen Problemen zukünftig vergleichbar wie Ost-Kommunen behandelt werden.
Konnexität: „Eine weitere Verlagerung von Aufgaben auf die Kommunen ohne Bereitstellung der finanziellen Mittel wird es nicht geben.“

Stadtwerke
Das Kommunalwirtschaftsrecht soll reformiert und die alte Rechtslage in der Gemeindeordnung wiederhergestellt werden. Für kommunale Energieversorger soll die überregionale Wettbewerbsmöglichkeit gesichert werden.

Kommunalrat
Zukünftig sollen die Kommunen bei wesentlichen Gesetzen und Verordnungen, die sie betreffen, mitwirken können. Dazu soll ein „Kommunalrat“ geschaffen werden, dem kommunale Mandatsträger, Hauptverwaltungsbeamte und kommunale Spitzenverbände angehören.

Wahlrecht
Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen sollen zukünftig zeitgleich erfolgen. Die Stichwahl bei den Bürgermeister/innen-Wahlen wird wieder eingeführt. Um die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage zu sichern, wird die Einführung einer Sperrklausel gutachterlich geprüft.

„Ehrenamt“
Die Bedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt (kommunale Mandatsträger) sollen verändert werden, um das angespannte Verhältnis von Beruf und Mandat besser in Einklang bringen zu können. Basis sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Ehrenamt“ aus der alten Legislaturperiode.

Bürgerbeteiligung
Orientiert am bayrischen Modell sollen die Hürden bei Bürgerbegehren/-entscheiden gesenkt und die Ausschlüsse eingeschränkt werden.
Neben dem Rat sollen auch die Bürger und Bürgerinnen direkt eine Abwahl des Hauptverwaltungsbeamten bei einem Quorum von 1/3 der Wahlberechtigten initiieren können.

Integration
Alle Menschen sollen an der Entwicklung ihrer Kommune teilhaben. Deshalb soll durch eine Bundesratsinitiative ein allgemeines Wahlrecht auf kommunaler Ebene auch für Menschen ohne deutschen Pass, die lange hier leben, erreicht werden. 

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