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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Werberechte

Im nächsten Jahr steht für den Rat eine brisante Aufgabe an: Die Gestaltung der Werberechte im öffentlichen Raum. Eine Frage, die nicht nur allein finanzpolitischen, sondern auch aus stadtgestalterischen und vor allem ästhetischen Gründen, von wesentlicher Bedeutung ist. Auch der Jugendschutz spielt eine Rolle.

Der Werbenutzungsvertrag läuft zum 31.12.2014 aus und kann bis zum 31.12.2012 fristgemäß gekündigt werden. Dies wird der Rat am 20.12. beschließen.
Der Vertrag wurde 1994 zwischen der Stadt und den Stadtwerke GmbH (SWK) geschlossen. Mit ihm räumte die Stadt der SWK das Recht ein, „alle im Stadtgebiet gelegenen öffentlichen ober- und unterirdischen Grundstücke und Bauwerke, Kultur- und Sporteinrichtungen ausgenommen, zum Bau und Betrieb von Werbeeinrichtungen zu benutzen“, wofür die SWK an die Stadt ein Nutzungsentgelt zahlt. Es handelt sich inzwischen insgesamt um 760 Werbeflächen. SWK hat ihre Vertragsverpflichtungen bislang auf ihre Tochter „Kölner Außenwerbung“ (KAW) sowie an JCDecaux Deutschland GmbH übertragen. An der KAW ist inzwischen die Ströer Media Deutschland GmbH mit 51 % beteiligt, eine Tochter der börsennotierten Ströer Out of Home Media AG mit Sitz in Köln.

Als weitere Gegenleistung hat sich SWK zur Errichtung bzw. Modernisierung, Wartung und Betrieb öffentlicher Toilettenanlagen verpflichtet, die von KAW und Decaux umgesetzt werden: KAW betreibt 6 und JCDecaux 18  öffentliche WC-Anlagen. Außerdem werden der Stadt Werbeflächen zur Eigenwerbung zur Verfügung gestellt.

Diese Werbenutzungsverträge sind vergaberechtlich als Dienstleistungskonzessionen eingestuft. Auch wenn sie nicht dem EU-Kartellrecht unterliegen, gelten für das Einräumen solcher Konzessionen die EU-Grundsätze der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit. Der Konzessionsgeber muss daher ausschreiben.

Nach derzeitigem Stand  soll ab 2015 ein neuer Werbenutzungsvertrag zwischen Stadt und SWK als Inhouse-Geschäft abgeschlossen werden, auf dessen Basis SWK ausschreibt. Dabei verweist SWK auf ihre erworbene Kompetenz. Im Übrigen sind in Sachen Vertragsgestaltung nun die kommunalpolitischen Gremien gefragt.

Jörg Frank

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