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Einführung des Amts eine*r Nachtbürgermeister*in

27.10.25 –

Köln will eine offene, lebendige Stadt sein und ist stolz auf Karneval und 
Clubszene. Gleichzeitig reagiert die Verwaltung harsch auf Feiernde: Das 
Verweilverbot am Brüsseler Platz wurde zu Recht vor Gericht gekippt, aber das 
Thema damit nicht vom Tisch: Nun gilt dort ein Alkoholverbot. Auch an der 
Schaafenstraße und damit einem zentralen queeren Ort in Köln sollen ähnliche 
Maßnahmen folgen.

Immer wieder treffen unterschiedliche Interessen aneinander: Anwohner*innen, die 
durch nächtlichen Lärm, Alkoholkonsum und Verschmutzung gestört werden, 
Gastronomie und Clubs, die mit ihren Gewerben Menschen einen Raum zu Feiern 
geben. Zu oft werden Konflikte aber nur aus ordnungsrechtlicher Perspektive 
gesehen, das Nachtleben spielt keine Rolle.

Nachdem in Ehrenfeld immer mehr Clubs verdrängt wurden, gibt es nun einen 
Schutzraum für Kulturräume in Ehrenfeld - eine Maßnahme für den Erhalt von 
Clubkultur statt den Geldinteressen eines Großinvestors. Das ist positiv. Aber 
es hat zu lange gedauert, das zu erreichen. Clubs sind ein wichtiger Bestandteil 
der kölschen Kultur, und müssen gesondert geschützt werden. Auch sie brauchen 
eine Interessenvertretung.

Das wollen wir mit der Einführung des Amts eine*r Nachtbürgermeister*in bzw. 
eine*r Nachtbeauftragten erreichen.

Der*die Nachtbeauftragte ist zugleich Interessenvertretung und
Koordinierungsstelle:

Er/Sie ist Ansprechpartner*in für die Belange von 
Veranstalter*innen,Gastronom*innen und Kulturschaffenden. Die Nachtkultur findet 
in der*dem Nachtbeauftragten eine einheitliche Stimme, die sonst gegen Ordnungs- 
und Sicherheitsinteressen oft untergeht.

Der/die Nachtbeauftragte soll zudem als Vermittlungsperson zwischen Gastronomie, 
Veranstalter*innen, Kulturschaffenden, Anwohner*innen, Verwaltung, Sicherheits- 
und Ordnungsdiensten und der Politik fungieren. Unterschiedliche Interessen 
können so sorgfältig abgestimmt werden und Konflikte von vornherein vermieden 
werden. Die Nachtbürger*in fördert dadurch die Kultur, die Gastronomie und das 
Nachtleben in friedlicher Zusammenarbeit. Mit der/dem Nachtbeauftragten als 
zentraler Anknüpfungspunkt können zudem gesamtheitliche Konzepte und Lösungen
für Kultur geschaffen werden, ohne Verantwortlichkeiten aufzusplittern.

Beispielhaft könnten die Aufgabenfelder des/der Nachtbeauftragten umfassen:

  • Moderation eines Runden Tisches Kölner Nachtleben

  • Moderation eines Runden Tisches Sicherheit und Awareness im Kölner 
    Nachtleben

  • Konfliktmediation zwischen Betroffenen

  • Entwicklung eines Kulturgesamtkonzepts und Umsetzung von Pilotprojekten

Die Position des/der Nachtbürgermeister*in existiert bereits in vielen Städten: 
In Amsterdam gibt es das Amt bereits seit 2003, aber auch unsere Nachbarstädte 
Bonn, Dortmund, Aachen und Wuppertal haben gute Erfahrungen gemacht. Lasst uns 
unserem Anspruch als Metropole gerecht werden und unsere Nachtkultur schützen.

Zur Stärkung der Club- und Nachtkultur werden bestehende unabhängige 
Interessenvertretungen strukturell eingebunden und institutionell sowie 
finanziell durch die Stadt Köln gefördert.
Sie übernehmen eine aktive Rolle in der konzeptionellen Ausgestaltung sowie der 
kontinuierlichen Begleitung der Arbeit der Nachtbeauftragten und sichern so eine 
kulturorientierte Perspektive in Verwaltung und Praxis. Zudem setzt sich die 
Stadt für eine steuerliche Entlastung sowie für die Anerkennung von Clubs als 
kulturelle Orte ein.

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Beschlüsse | Demokratie und Faschismus | Verwaltung und Digitales | Soziales