Änderung §1 Beitrags- und Kassenordnung

Der Mindestbeitrag beträgt 12,- DM für Mitglieder, bei denen kein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt. Der Mindesbeitrag gilt jedoch nur für Personen, die ein Nettoeinkommen von höchstens 1200,- DM pro Monat haben. Der Mindestbeitrag gilt zunächst für ein Jahr. Danach ist die Berechtigung erneut nachzuweisen.

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2000 | Wirtschaft & Haushalt | Partei interne Strukturen