Antragsrecht der Ortsverbände erhalten

Wir GRÜNE lehnen die geplante Satzungsänderung zur ersatzlosen Streichung des Antragsrechts von Ortsverbänden ab und rufen dazu auf, bei der Urabstimmung hierzu mit Nein zu stimmen. Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss informieren.

Wir sehen auch weitere der geplanten Satzungsänderungen eher kritisch, da diese basisdemokratische Beteiligung stark einschränken und für mehr Machtkonzentration sorgen.

Neben einer beinahe Verdoppelung der Mindestantragsteller*innen-Zahl für BDK-Anträge, soll auch das schon immer existierende Antragsrecht von Ortsverbänden abgeschafft werden. Und dies, obwohl Anträge von Ortsverbänden nicht signifikant zur Gesamtzahl von BDK-Anträgen beitragen.

Gerade im ländlichen Raum mit großflächigen Kreisverbänden finden selten Kreismitgliederversammlungen statt, auf denen alternativ BDK-Anträge gestellt werden können. Auch für Mitglieder von weit vom Stadtzentrum entfernten Ortsverbänden in Großstädten wie Köln bedeutet dies eine unnötige Erschwernis.

„Ortsverband“, „Kreisverband“ und „Landesverband“ sind ohnehin keine Gewichtsklassen, sondern in der Größe recht zufällig ausgestaltete innerparteiliche Strukturen. Die größten Ortsverbände haben eine mit den kleinsten Landesverbänden vergleichbare Mitgliederzahl. Es ist daher keinesfalls so, dass ein Antrag eines Ortsverbands automatisch weniger demokratisch legitimiert ist als ein Antrag von Kreisverbänden.

Die Abschaffung des Antragsrechts von Ortsverbänden ist erst vor wenigen Jahren auf einer BDK gescheitert. Dies nun per Urabstimmung und ohne notwendige 2/3-Mehrheit beschließen zu wollen, erachten wir als fragwürdigen Versuch, das gewünschte Ergebnis durch die "Hintertür" zu erreichen.

Wir wollen uns dieses Recht nicht nehmen lassen!

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Beschlüsse | Partei interne Strukturen