Da ist der Wurm drin: Gegen den Applezwang an Kölner Schulen

Die GRÜNEN Köln setzen sich für eine systemoffene und am Lernerfolg orientierte, evidenzbasierte, Digitalisierungsstrategie in Kölner Schulen ein. Dazu soll die Stadt den Einsatz von digitalen Geräten im Unterricht erleichtern, indem die verwendeten Geräte in einem dafür geeigneten systemoffenen Mobile-Device-Management System verwaltet werden und damit auch Geräte unterschiedlicher Hersteller und gebrauchte Geräte eingesetzt werden können. Hierdurch soll Schulen ermöglicht werden, gemäß ihrer pädagogischen Konzepte, die Digitalisierung umzusetzen.

Begründung

I. Das GYOD-Programm an Kölner Schulen

An Kölner Schulen soll der Unterricht digitaler werden. Mit dem Programm der Stadt Köln, genannt Get your own Device (GYOD, engl. Besorg dir dein eigenes Gerät) soll das Schreiben auf Papier zunehmend ersetzt werden.

Um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können, müssen Schüler*innen bzw. ihre Familien sich für schulische Zwecke ein iPad der Firma Apple anschaffen.

Die Geräte sollen im Mobile Device Management (MDM) des Schulträgers eingebunden werden und werden durch NetCologne administriert und gewartet. Dafür ist allerdings erforderlich, dass es sich um Geräte der Marke iPad der Firma Apple handelt. Nicht nur müssen die Geräte einen Speicherplatz von mindestens 128 GB vorweisen, sondern es sollten auch Geräte der neusten Geneneration sein, die ausschließlich über von Apple zertifizierten Handelspartner (Apple Authorised Education Specialist, kurz AAES) erworben werden können. Andere Geräte (z. B. Android-Tablets oder Windows-Laptops) können nicht in das schulische System eingebunden werden.

Nur unter besonderen Bedingungen können einkommensschwache Familien auf Nachweis des Bedarfs primär durch Förderprogramme und nachrangig vom Stiftungswesen der Stadt Köln Unterstützung bei der Beschaffung der Geräte erhalten. Für alle anderen entstehen Kosten von 450-3600€ pro Schüler*in. Bereits vorhandene Geräte, insbesondere auch iPads der älteren Generationen, können nicht verwendet werden.

Das GYOD-Programm findet unter anderem an folgenden Kölner Gymnasien Anwendung: Dreikönigsgymnasium, Gymnasium Pesch, Hansa-Gymnasium Köln, Gymnasium Zusestraße, Deutzer Gymnasium Schaurtestraße, Gymnasium Neue Sandkaul, Schiller- Gymnasium, Apostelgymnasium und Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium.

II. Kritik am GYOD-Programm

Das GYOD Programm sehen wir mindestens aus folgenden Gründen als problematisch an:

1) iPad-Zwang

Der Kauf eines iPads durch die Eltern/Erziehungsberechtigten wird als verpflichtend dargestellt. Die Arbeit mit dem eigenen digitalen Endgerät im Unterricht sei "verbindlich" (https://dkg-koeln.de/unterricht/gyod), ein eigenes iPad "muss" erworben werden.

Die Pflicht der Eltern beschränkt sich allerdings nur auf eine angemessene Ausstattung des Kindes für die Schule, sie kann nicht den Kauf von teuren digitalen Endgeräten umfassen. Die Kosten von ca. 750€ sind als zu hoch einzustufen, um sie den Erziehungsberechtigten zumuten zu können. Wie auch eine kleine Anfrage (Drs. 17/11972) der ehemaligen Landtagsabgeordneten Sigrid Beer ergab "sind Beschaffungsvorgaben unzulässig."

Handelt es sich tatsächlich nicht um eine Verpflichtung, so bleiben Schüler*innen ohne iPad von Digitalisierung im Unterricht nahezu ausgeschlossen. Sie sind gegenüber allen anderen Schüler*innen, die durch Internetzugang, Datenverwaltung und Zugriff auf Onlinesysteme der Schule profitieren, erheblich im Nachteil.Auch die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung kann nicht davon ablenken, dass Familien faktisch zum Kauf teurer, nur bedingt nützlicher Endgeräte gezwungen werden.

2) Fehlende Kosteneffizienz

Bei den geforderten iPads handelt es sich um hochpreisige Endgeräte. Plus Tastatur und digitalem Stift kommen Anschaffungskosten von rund 750 € pro Gerät zustande. Andere Endgeräte (auch Tablets mit Stift) sind deutlich günstiger. GYOD bedeutet folglich eine finanzielle Belastung für die Eltern/Erziehungsberechtigten von schulpflichtigen Kindern.

24% der Haushalte in Köln sind armutsgefährdet. Nicht alle von ihnen werden berechtigt sein, sich für den Kauf unterstützen zu lassen. Auch für viele Menschen, die nicht armutsgefährdet sind, ist eine Investition dieser Art eine Belastung. Viele Familien werden von Förderprogrammen nicht profitieren können, wenn ihr Einkommen knapp über bestimmten Grenzen liegt. Bei Familien mit mehreren schulpflichtigen Kindern summieren sich diese Kosten zudem. Die Geräte können zudem nur bedingt privat verwendet werden, unter anderem warnt die Stadt aus Datenschutzgründen vor der Verwendung für Bewerbungen (Informationen für Erziehungsberechtigte, Stadt Köln), sodass es sich um eine zusätzliche Anschaffung handelt.

Auch die Stadt Köln kostet GYOD Geld: Der Beitrag der Stadt Köln für die Jamf Lizenzgebühren (MDM System) pro Gerät beträgt ca. 30,00 € (270,00 Euro für G9), dazu kommen ggf. App Kosten pro Gerät z.B. Goodnotes, Procreate, Procreate Dreams (128,00 €) (Quelle: Deutzer Gymnasium Schaurtestraße).

Das GYOD-Programm der Stadt ist folglich eine auf Kosten der Bürger*innen erzwungene Förderung der Firma Apple und keine zeitgemäße Digitalisierungsstrategie.

3) E-Waste statt E-School

Elektronische Geräte sind ressourcenaufwendig herzustellen, zu verwenden und zu entsorgen. E-Waste (Elektronikschrott) ist ein wachsendes Problem für Umwelt und menschliche Gesundheit. Alle 150 000 Schüler*innen an Kölner Schulen zum Kauf von iPads zu verpflichten, wenn bereits in vielen Fällen Geräte vorhanden sind, ist unverantwortlicher Konsumzwang.

Durch die Verpflichtung zum Kauf bei einem Apple verifizierten Händler wird der Gebrauchtmarkt ausgeschlossen, was mit der Produktion vieler neuer Geräte der Umwelt schadet und zudem die finanziellen Mittel der Eltern unnötig belastet.

Die Tablets können auch nicht unter Geschwistern oder von Eltern weitergegeben werden, weil unklar ist, wie lange die Geräte unterstützt werden. In Abhängigkeit von der Firmenpolitik (Apple, Netcologne) kann es sogar passieren, dass Neuanschaffungen innerhalb der Schullaufbahn eines Kindes etwa z.B. aufgrund ausbleibender Updates nötig werden, auch wenn die technischen Anforderungen noch erfüllt wären.

Zudem sind die Begründung für die technische Anforderungen nicht vollständig klar: Das verwendete Mobile Device Management (MDM) System "JamF Schools" erlaubt das Einbinden von iPads bis in die 2017 veröffentlichte 5. Generation von iPads, eine Speicherplatzmindestanforderung gibt es nicht.

4) Medienkompetenz

Eine Komponente von Medienkompetenz ist es, mit verschiedenen Geräten sowie unterschiedlichen Systemen umgehen zu können. Für eine medienkompetente Gesellschaft braucht es in der Schule eine Abbildung der tatsächlich verwendeten Geräte, ausserdem Erklärungen und Lehransätze, die nicht nur auf die zukünftige Nutzung von iPads vorbereiten. iPads spielen (anders als etwa Office- Programmeund das Zehnfingersystem) im beruflichen Alltag kaum eine Rolle, haben also auch keine berufsvorbereitende Funktion.

5) Monopolbildung durch Verwendung eines geschlossenen Systems

Unklar ist, ob es für die Ausstattung der Schulen in Trägerschaft der Stadt Köln eine öffentliche Ausschreibung gab und ob die Wahl der iPads des Herstellers Apple eine begründete Entscheidung ist.

Dazu kommt, dass die alleinige Verwendung der Apple-Geräte Abhängigkeiten schafft und zementiert. Das Unternehmen Apple stand in der Vergangenheit wegen Monopolbildung und wettbewerbswidrigen Praktiken wiederholt in Kritik. Unter anderem verhindert Apple (die von der EU vorgeschriebene) Interoperabilität, also die Kompatiblität verschiedener Systeme und untersagt Programme, die eine solche ermöglichen würden. Geräte von Apple funktionierenim Zusammenspiel mit anderem Geräten aus dem "Apple-Ökosystem": Manche Funktionen des iPads lassen sich mit z. B. Windows-Rechnern trotz vorhandender technischer Voraussetzungen nur in beeinträchtigter oder umständlicher Form nutzen, andere gar nicht (z. B. das das Bluetooth und Wifi nutzende "Airdrop"). Es ist also nur wahrscheinlich, dass sich Schüler*innen zur Ergänzung des iPads auch Apple-Laptops und Smartphones kaufen. Hier wird u. a. auf Staatskosten ein Monopol eines amerikanischen Unternehmens gefördert, gegen das sich Schüler*innen und Eltern nicht wehren können.

Für das als Begründung angeführte Management System zur Verwaltung der iPads (JamF) gibt es erprobte und funktionierende Alternativen (Relution), die auch die Einbindung von Geräten aller anderen Hersteller und Betriebssysteme erlauben.

6) Fremdadministration, Datenschutz und Nutzungsbedingungen

Betroffene werden durch das GYOD-Programm auch gezwungen, die AGBs der Firma Apple im Zuge des notwendigen "Apple Accounts" zu akzeptieren. Dazu kommt die Nutzung der Schulservices, der Cloud sowie einer Fremdadministration des eigenen Geräts durch die Netcologne. Sind Erziehungsberechtigte und Kind etwa mit einer bestimmten Form der Verwertung von Nutzdaten etc. nicht einverstanden, könnte der*die Schüler*in schulische und soziale Nachteile erfahren.

Bedenken gibt es zudem beim Datenschutz. Persönliche Daten von Kindern und Jugendlichen sind besonders schützenswert: iPads können nicht nur biometrische Daten (etwa Fingerabdruck und Gesichtsidentifizierung zur Geräteentsperrung) sondern auch Daten über das Nutzungsverhalten und schulische Leistungen erfassen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit NRW Bettina Gayk äußerte im 30. Bericht (S. 48 ff.) Bedenken an der Datenschutzkonformität beim Einsatz von iPads in der Schule. Unter anderem werden die nicht-DSGVO- konforme, nicht auszuschließende Speicherung und Auswertung von Daten in den USA kritisiert, und empfohlen, das schulische iPad nicht für private Zwecke zu verwenden. Insbesondere sei auf die Nutzung von "iCloud" zu verzichten, weil eine Identifizierung der Schüler*innen nicht ausgeschlossen und der Schutz von persönlichen Daten gegen staatliche Zugriffe und durch Apple Apple selbst nicht garantiert werden könne.

7) Abhängigkeit von amerikanischen Großkonzernen statt digitaler Souveränität

Die Schulen werden durch GYOD abhängig von Apple und JamF, zwei amerikanischen Großkonzernen. Gerade in Hinblick auf Resilienz der öffentlichen digitalen Infrastruktur ist es umso wichtiger, dass Schüler*innen unabhängig von nicht- europäischen und nicht quelloffenen Anbietern werden und so die Kontrolle über verwendete Systeme behalten.

III. Alternativen

Wir erkennen an, dass angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln eine flächendeckende Geräteausstattung über die Schulträger nicht möglich ist. Statt diese Kosten jedoch auf die Familien abzuwälzen, sollte eine evidenzbasierte und endgerätneutrale Digitalisierung an Kölner Schulen angestrebt werden. Zwar kann die Einrichtung aufwendiger sein, wenn eigene Geräte mitgebracht werden (Bring your own device, BOYD), dieser Punkt ist angesichts der negativen Folgen der iPad-Pflicht jedoch zu vernachlässigen.

iPads und JamF School sind keineswegs alternativlos. Auch auf Android, Windows oder Unix betriebenen Geräten lässt sich häufig mithilfe eines kompartiblen Stiftes schreiben, rechnen oder im Internet recherchieren. Die Verwendung anderer Geräte als die von Apple hat keine service-bezogenen Nachteile. Schleswig Holstein macht mit seiner Open Source Strategie vor, wie digitale Unabhängigkeit funktionieren kann. Der deutsche vielfache Testsieger Relution bietet weiterhin eine umfassende Lösung zum Einbinden praktisch jedes Gerätes in das eigene Management System.

Die ausschließliche Ausstattung der Kölner Schulen mit digitaler Infrastruktur von Apple steht einer zukunftsorientierten Entwicklung der Medienkompetenz von Schüler*innen entgegen. Diese sollte aber das Ziel jeder öffentlichen Digitalisierungsstratege sein, ebenso wie die Förderung von Resilienz, Konkurrenz und Vielfalt durch eine herstellerunabhängige Digitalisierungsstrategie.

Als Beispiel für eine Alternative sei BYOD (Bring your own Device) genannt, das mit Systemen wie Relution einfach, erprobt, günstig und ressourcenschonend ist , weil es Schüler*innen die Nutzung ihrer vorhandenen Geräte - eingebunden in ein Management System - ermöglicht.

Zuletzt ist nicht zu vernachlässigen, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist. Geräte sollen nicht ablenken, sondern zum Lernerfolg der Schüler*innen beitragen. Die Anschaffung von digitalen Endgeräten im Unterricht ist nur dann sinnvoll, wenn ein kohärentes Konzept vorliegt, der Einsatz pädagogisch begründbar ist und belastbaren Daten über eine positive Wirkung auf die akademische Leistung vorliegen.

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    Beschlüsse | Soziales