Einsetzung einer Wahlkampfkommission der Kölner GRÜNEN zur Bundestagswahl im Zeitraum April-September 2021

Antragssteller*in: Kreisvorstand

Grundsätzliches: Es wird eine Wahlkampfkommission (WKK )gebildet, die den Bundestagswahlkampf 2021 betreut und in seiner strategischen Ausrichtung in Köln begleitet. Für den Landtagswahlkampf 202 2wird eine neue WKK eingesetzt.

Aufgaben und Arbeitsweise

  1. Die WKK realisiert Inhalte und Beschlüsse der Kreismitgliederversammlung (KMV), der Delegiertenratssitzungen und der Kreisvorstandssitzungen und bereitet inhaltliche und finanzielle Vorschläge für diese vor.
  2. Die WKK entscheidet im unter 1. genannten Rahmen über die Stoßrichtung und lokale Umsetzung der Wahlkampagne und der Wahlkampfmaterialien sowie über die „Belegung" von Grünen und nicht-Grünen Wahlkampfterminen. Kreiskassierer*in, Kreisvorstand, Delegiertenrat und KMV haben Vetorecht.
  3. Die Mitglieder der WKKtragen die Ergebnisse in ihre Gremien und in die Partei.Es wird ein Protokoll durch die Kreisgeschäftsstelle erstellt und den Mitgliedern der WKK sowie den Wahlkampfansprechpartner*innen in den Ortsverbänden zur Verfügung gestellt.
  4. Die Moderation übernimmt der Kreisvorstand und das Wahlkampfmanagement.
  5. Die Sitzungen der WKK sind mitgliederöffentlich.

Personelle Zusammensetzung

Der WKKgehören mit Stimmrecht – sofern nichts anderes bestimmt ist – an:

  • Drei Mitglieder des Kreisvorstands, darunter die/derKassierer*in,
  • ein*e Vertreter*in der Grünen Jugend Köln,
  • ein*e Vertreter*in der Grünen Alten Köln,
  • der/dieWahlkampfmanager*in und der/dieKreisgeschäftsführer*in (ohne Stimmrecht),
  • zwei durch den Delegiertenrat gewählte Vertreter*innen der Parteiarbeitskreise,
  • zwei durch den Delegiertenrat gewählte Vertreter*innen der Ortsverbandsvorstände,
  • die Direktkandidat*innen der Kölner Wahlkreise I, II, III und der*die Direktkandidat*in des Wahlkreises Leverkusen – Köln IV

Außerdem hat der Kreisverband Leverkusen als Gast ohne Stimmrecht einen Platz in der WKK. Kommt es zu personellen Doppelungen, so hat die betreffende Person nur einfaches Stimmrecht. Persönliche,stimmberechtigte Vertreter*innen sind für den Kreisvorstand und die/den Direktkandidat*innen vorgesehen. Die entsendenden Gremien benennen jeweils eine feste, namentlich benannte Ersatzperson, die bei Bedarf die Vertretung übernimmt. Es obliegt den jeweiligen Gremien, bei Bedarf für eine Vertretung zu sorgen und die dafür notwendige Übergabe und Abstimmung zu gewährleisten. Vertretungen müssen vor der WKK der Kreisgeschäftsstelle gemeldet werden. Auf Grund der unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Corona-Pandemie behält sich der Kreisvorstand vor, die WKK digital durchzuführen.

Kategorie

2021