Keine klerikale Ausnahme bei der Verwaltungsdigitalisierung – Kirchenaustritt online und hürdenfrei ermöglichen

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Wir beenden die Ausnahmeregelungen zugunsten der Amtskirchen bei der Digitalisierung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Bürger*innen sollten wie bei nahezu jedem Verwaltungsakt die Möglichkeit haben, einen Kirchenaustritt digital und ohne Verwaltungsgebühr durchzuführen. Grundsätzlich gilt für uns: Der Staat darf Kirchen beim Mitgliedermanagement institutionell nicht gegenüber anderen Organisationen bevorzugen. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft muss perspektivisch genauso einfach durch eine private Erklärung gegenüber der Institution möglich sein wie der Austritt aus einer Gewerkschaft oder einem Verein. Solange der Kirchenaustritt jedoch noch an staatliche Register gekoppelt ist, muss er sofort, gebührenfrei und digital vollzogen werden können.

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Beschlüsse | Digitales, Verwaltung & Bürger*innenbeteiligung | Landtagswahl