Der Kreisverband Köln beschließt:
Wir lehnen die im Rahmen der Urabstimmungsinitiative des Bundesvorstands und des Parteirats vorgesehene Änderung der Satzung in § 14, nach der Mitglieder nur dann ein Antragsrecht auf der BDK haben sollen, wenn ihr Antrag eine Unterstützung von 0,05 % der Mitglieder hat, ab. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, entsprechend abzustimmen.
Der Kreisvorstand wird im Rahmen einer Infomail in der Woche vor Beginn des Abstimmungszeitraums am 9.06.2026 die Mitglieder über diesen Beschluss und seine Begründung informieren. Sofern er die Mitglieder bereits über seine beim Bundesvorstand eingereichte Stellungnahme informiert hat, wird er darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme durch den Beschluss dieses Antrags teilweise überholt ist.
Schon das vor wenigen Jahren verdoppelte Quorum für BDK-Anträge und -Änderungsanträge hat für eine nahezu Halbierung von deren Anzahl bewirkt. Werte, die trotz seitherigem Wachstum der Partei um 30%, konstant geblieben sind. Bereits das jetzige Quorum liegt für viele Menschen mit (Mehrfach-)Behinderung prohibitiv hoch. Dass es hier keinen Nachteilsausgleich gibt und geben soll, widerspricht eindeutig den Zielen des Vielfaltsstatuts. Auch für andere marginalisierte und weniger vernetzte Mitglieder, z.B. auch im ländlichen Raum, würde eine weitere Erhöhung von 50 auf 92 Mitglieder eine große Herausforderung darstellen. Die Zielrichtung widerspricht zudem den basisdemokratischen Grundsätzen unserer Partei.
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