Wehrhafte Demokratie heißt: AfD Verbotsverfahren ist die Grundlage für eine Koalition

Das vor 75 Jahren in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von Grundrechten, Schutz von Minderheiten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gilt es mit allen Kräften zu verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus die Mittel dafür: Die Möglichkeit des Verbots von verfassungsfeindlichen Parteien. Es ist die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der Bundesregierung, diese Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft.

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Nicht erst seit der Wahl in Sachsen-Anhalt ist klar, dass eine von der AfD geführte Regierung Realität werden kann und diese die Grundrechte vieler Menschen gefährdet.

Für uns ist deshalb klar, dass sich eine Koalition mit grüner Beteiligung in NRW zu einem Verbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz bekennen muss. Eine Koalition mit grüner Beteiligung kann es nur geben, wenn diese Koalition sich für ein Verbotsverfahren im Bundesrat einsetzt und bei einer entsprechenden Abstimmung mit „Ja“ stimmt. Diese Haltung zum Verbotsverfahrens ist für uns Grundlage und Bedingung für eine Koalition auf Landesebene. Niemand behauptet, ein Verbot allein könne rechtsextreme Einstellungen, strukturelle Beschleuniger für rechtsextremes Gedankengut, Propaganda- Algorithmen oder das schwindende Vertrauen in demokratische Institutionen beheben. Wir brauchen weiterhin eine lebendige demokratische Zivilgesellschaft, die Auseinandersetzung mit menschenverachtenden Einstellungen, einen Staat, der einfach funktioniert, und vieles mehr, um den Rechtsextremismus zurückzudrängen. Ein Verbot der AfD hat den entscheidenden Vorteil, dass staatliche Parteienfinanzierung und die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen nicht mehr für rechtsextremen Hass und menschenverachtende Hetze eingesetzt werden können, dass Parteistrukturen zerschlagen werden, die aktuell tief in die rechtsextreme, gewaltbereite Szene hineinreichen, und Nachfolgeorganisationen verboten sind. Ein Verbot der AfD bedeutet eine Schwächung des organisierten Rechtsextremismus in Deutschland.

Ein Scheitern des Verbotsverfahrens nach Prüfung des Bundesverfassungsgerichts bleibt eine Möglichkeit, von der wir uns nicht entmutigen lassen. Ein Verbotsverfahren zu unterlassen und damit ein Werkzeug ungenutzt zu lassen, wäre angesichts der Bedrohungslage für Demokratie und Menschenrechte fahrlässig. Außerdem stehen die Chancen ausweislich eines ausführlichen ergebnisoffenen Gutachtens gut. Angesichts der Wahlergebnisse in Sachsen-Anhalt ist die Möglichkeit des Erstarkens der AfD bei einem Scheitern des Verbotsverfahrens für uns auch kein Argument, nicht den Versuch zu wagen, unsere Demokratie zu schützen. Wir werden deshalb als Kreisverband Köln falls erforderlich einen entsprechenden Änderungsantrag für das Landtagswahlprogramm stellen.

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    Beschlüsse | Demokratie & Antifaschismus