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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

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Anfrage im Rat: Nord-Süd-Stadtbahn: Finanzielle Risiken des Verzichts auf die Teilinbetriebnahme Süd

Fraktion Die Grünen im Kölner Rat

An den

Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Nord-Süd-Stadtbahn: Finanzielle Risiken des Verzichts auf die Teilinbetriebnahme Süd


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Ratssitzung am 20. September 2012 aufzunehmen:

Am 04.09.2012 hat der Verkehrsausschuss mit den Stimmen von SPD- und CDU-Ratsfraktion die Entscheidung über die vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn, die der Rat am 20.09.2012 treffen sollte, auf unbestimmte Zeit vertagt. Dies hat offensichtlich für den städtischen Haushalt relevante finanzielle Risiken zur Folge. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Gewährleistungsrisiken
Bekanntlich beginnt die Gewährleistungsfrist für das Stadtbahn-Bauwerk nach Vollendung der Abnahme der Leistungen. Für das Tunnelbauwerk beträgt diese Frist 10 Jahre. Allerdings für die übrigen Gewerke 2 und 5 Jahre. Da die Stadtbahn nicht in Normalbetrieb geht, können mögliche Mängel im Rahmen der Gewährleistungsfrist entweder gar nicht oder nur rudimentär erkannt werden. Daraus folgt ein signifikantes Finanzrisiko für die Stadt Köln.
 
Für welche Gewerke läuft die Gewährleistungsfrist nach 2 bzw. 5 Jahren ab?
 
b) Ist die Stadt Köln gemäß § 7 Nord-Süd-Stadtbahnvertrag verpflichtet, der KVB AG die Kosten für Mängelbeseitigungen im investiven Bereich auszugleichen, sofern die Mängelansprüche der KVB AG gegenüber den mit dem Anlagenbau beauftragten Firmen verjährt sind?

c) In welchem Umfang ist die KVB AG verpflichtet, für Mängelbeseitigungen aufzukommen, die nicht gemäß § 7 Stadtbahnvertrag von der Stadt Köln zu tragen sind, und in welche Höhe belasten sie das Ergebnis der KVB AG und letztlich die Ausschüttung der SWK an den Stadthaushalt?

d) Wie hoch wird das finanzielle Risikopotenzial aus abgelaufenen Mängelgewährleistungsansprüchen für den städtischen Haushalt eingeschätzt?

2. Zusatzkosten wegen ausstehender Fördermittel
Die Auszahlung von Zuschüssen durch Land und Bund für den Bau der Nord-Süd-Stadtbahn erfolgt in der Regel analog zum Baufortschritt. Die Zuwendungsbescheide sehen vor, dass die Auszahlung des Zuschusses bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises auf 90 % des Gesamtzuschusses begrenzt ist.

Wie hoch ist der erst mit Verwendungsnachweis auszahlbare Förderbetrag von 10 % für den Südabschnitt der der Nord-Süd-Stadtbahn?

b) Sofern eine Teilinbetriebnahme in 2015 nicht erfolgt, kann ein Verwendungsnachweis nicht erbracht werden. Folglich entfällt die Auszahlung der 10%-Fördermittel bis zur Vorlage des Schlussverwendungsnachweises, der bei einer Gesamtinbetriebnahme in 2019 voraussichtlich 2021 vorläge. Somit ist aufgrund des Verzichts auf die Teilinbetriebnahme des Südabschnitts eine Vorfinanzierung des nicht zur Auszahlung kommenden Förderzuschusses notwendig. Für die zusätzlichen Vorfinanzierungskosten muss laut Nord-Süd-Stadtbahnvertrag die Stadt Köln aufkommen. Welche zusätzlichen Finanzierungskosten sind von der Stadt Köln zu tragen?

3. Steuerlicher Verlust bei erhöhter Gewinnausschüttung
Bekanntlich sind die zusätzlichen Investitionskosten und der Betriebsaufwand für die vorzeitige Teilinbetriebnahme des Südabschnitts in der mittelfristigen Wirtschaftsplanung der KVB AG bereits berücksichtigt und belasten nicht das SWK-Ergebnis und die Ausschüttung an den Stadthaushalt. Befürworter des Verzichts auf die Teilinbetriebnahme erwägen eine Erhöhung der Gewinnausschüttung in Höhe des „ersparten Betriebsaufwands“. Wie hoch wäre die steuerliche Last einer so erhöhten Gewinnausschüttung?   

4. Verlust der Fördermittel des Bundes
Trifft es zu, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage (Entflechtungsgesetz) der Bund nur noch bis zum 31.12.2019 Bundesfinanzhilfen zur Gemeindeverkehrsfinanzierung zur Verfügung stellen kann und somit die Auszahlung der noch ausstehenden Förderbeträge für den Südabschnitt der Stadtbahn nicht mehr möglich ist und stattdessen die Stadt Köln die so ausfallende Finanzierung vollständig zu leisten hat?

5. Abwägung von Finanzrisiken und Zusatzkosten
In welchem Verhältnis stehen die finanziellen Risiken für den Stadthaushalt aufgrund eines Verzichts auf die vorzeitige Teilinbetriebnahme des Südabschnitts zu den in der Verwaltungsvorlage 3132/2011 veranschlagten Investitions- und Betriebskosten für die Teilinbetriebnahme (Alternative 1 und Alternative 2) bezogen auf den derzeit geplanten Zeitraum von vier Jahren?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Frank                        gez. Bettina Tull
finanzpolitischer Sprecher        verkehrspolitische Sprecherin  
Fraktionsgeschäftsführer

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