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Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.
2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01. 04. 2008 sind die Rechte der nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Homosexuellen gestärkt worden; der Ausschluss von einer berufsständischen Hinterbliebenenversorgung verstößt gegen die Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat fordern die Verwaltung auf, die verpartnerten Beschäftigten bei der Hinterbliebenenversorgung den verheirateten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichzustellen.
Aufgrund dieses Urteils hatten Bündnis 90/Die Grünen im Rechtsausschuss des Rates eine entsprechende Anfrage nach den Konsequenzen und Maßnahmen der Verwaltung gestellt: Konkret geht es um die Handhabung bei der Zusatzversorgung.
Leider war die Antwort des Personalamtes äußerst unbefriedigend, was große Lücken in der Handhabung von Diversity und Gleichstellungsfragen bei der Stadt Köln attestiert.
In der Antwort auf die Anfrage hätten Bündnis90/DIE GRÜNEN von der Verwaltung zumindest erwartet, dass die Stadt diesbezüglich eine klare Position vertritt. Abgesehen davon ist es ihr in beamtenrechtlichen Fragen unbenommen, auch auf die Landesebene einzuwirken.
„Das Personalamt verkennt die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Eine Regelung der Hinterbliebenenversorgung bei verpartnerten Beschäftigten ist durch die Tarifvertragsparteien zu treffen. Daher erwarten wir eine offensive Haltung der kommunalen Arbeitgeberin Stadt Köln“, so der rechtspolitische Sprecher der Grünen Andreas Wolter.
Mit Zögern und Abwarten steigt auch das finanzielle Risiko der Stadt, da der EuGH das Urteil ohne Beschränkung der Rückwirkung erlassen hat.
Bei Rückfragen:
Andreas Wolter, fachpolitischer Sprecher, mobil: 0179/54 71 119
V.i.S.d.P. : Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer, mobil : 0177/31 17 786
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