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Zusatzantrag GRÜNE
06.01.2010
Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters
Rathaus
Zusatz gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Kulturförderabgabe für Köln
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet Sie, folgenden Zusatzantrag zum Antrag der SPD-Fraktion, Ds-Nr. AN/1999/2009, in die Tagesordnung des Hauptausschusses am 11. Januar 2010 aufzunehmen:
Beschluss:
Der vorliegende Antrag soll wie folgt ergänzt werden:
Begründung:
Die Auswirkungen der globalen Finanzkrise, die vorherrschende Steuerpolitik der Bundesregierung als auch der Landesregierung verbunden mit der seit Jahren zunehmenden Verlagerung von Aufgaben an die Kommunen ohne auskömmliche Finanzierung hat auch bei der Stadt Köln ein erhebliches Haushaltsdefizit und somit die Gefährdung ihrer Handlungsfähigkeit zur Folge. Dieser Entwicklung kann zunehmend schwieriger nur durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen entgegengewirkt werden.
Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ mit klientelbezogenen Steuergeschenken und die weitere Verringerung der Zuwendungen für „Kosten der Unterkunft“ (ALG-II-Bezieher) führt zu weiteren Belastungen und Verringerung von Steuereinnahmen für den städtischen Haushalt. Nach erster Schätzung wird der Haushalt über ca. 30 Mio Euro weniger verfügen.
Angesichts dieser dramatischen Entwicklung ist es legitim, neue Einnahmequellen auch über kommunale Steuern zu erschließen, sofern dadurch das soziale Gefüge und die Basis privatwirtschaftlichen Handelns in einer Stadt nicht beeinträchtigt wird. Die vorgeschlagene Kulturförderabgabe wäre eine geeignete kommunale Steuer.
Im vorliegenden Hpl-Entwurf 2010 haben alle Produktbereiche im Pflicht- und freiwilligen Leistungsbereich Kürzungen erfahren müssen. Trotzdem verbleibt nach derzeitigem Stand ein Defizit im Ergebnisplan von ca. 220 Mio. Euro. Die aktuelle Steuerpolitik der Bundesregierung wird die Belastungen für den Stadthaushalt noch erhöhen. Somit sind weitere Kürzungen absehbar unvermeidlich. Dies bedeutet aber auch, dass alle Möglichkeiten der Generierung von Mehreinnahmen sorgfältig geprüft und ggf. umgesetzt werden müssen.
Jede eingeplante Kürzung, die vom Rat verringert oder aufgehoben wird, muss gegenfinanziert werden. Einnahmen aus der o.a. Abgabe können dafür Handlungsoptionen eröffnen.
Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen dazu verwendet werden, politisch priorisierte Leistungen und Maßnahmen aufrecht zu erhalten bzw. ihre Kürzung abzumildern, die der kulturellen Bildung, der Integration, der interkulturellen Förderung, der Förderung von Kinder und Jugendlichen und dem Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur dienen. Demnach sollen insbesondere durch die Kulturförderabgabe der KölnTag der Museen, die Angebote der freien Kulturszene, Bürgerzentren, Jugendzentren, Interkulturelle Zentren, Kinder- und Jugendarbeit, der KölnPass und Maßnahmen im Bereich von Kreativwirtschaft und Tourismus finanzielle Beiträge erhalten.
Ziffer 1 des Zusatzantrags beschreibt daher den Rahmen für die Verwendung von Einnahmen aus der Kulturförderabgabe. Grundsätzlich bezuschussungsfähig sind somit die Produktbereiche 03 Schulträgeraufgaben, 04 Kultur und Wissenschaft, 05 Soziales, 06 Kinder, Jugend, Familie und Aufgaben für Kreativwirtschaft und Tourismus im Produktbereich 15.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Moritz Jörg Frank
Fraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer
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