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„Mit Erleichterung nehmen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis, dass die Klage der Hotel-Lobby gegen die Einführung der Kulturförderabgabe in Köln nun abgewiesen wurde.“, erklärt Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer und finanzpolitischer Sprecher.
„Damit wird die Position der Kommunen insgesamt gestärkt, auf Basis des Grundgesetzes Aufwandssteuern erheben zu dürfen. In einer Zeit großer Haushaltsnot sind Städte wie Köln dazu gezwungen, als Teil ihrer Haushaltskonsolidierungsstrategie auch die Einnahmenseite nicht zu vernachlässigen sondern zu stärken. Nun soll die Stadt Köln ab sofort auch die Abgabe vereinnahmen. Die Vereinnahmung war bislang ausgesetzt.“, so Frank.
Am 11. Januar 2010 hatte der der Hauptausschuss auf rot-grüne Initiative die Einführung einer „Kulturförderabgabe“ als neue örtliche Aufwandsteuer für Köln beschlossen. Das Grundgesetz (Art. 105) räumt den Kommunen dieses Recht ausdrücklich ein. Die politische Initiative war auch eine politische Reaktion auf die immer dreisteren Raubzüge gegen die Kommunen. Der Beschluss des Hauptausschusses beinhaltet, dass die Einnahmen aus der Kulturförderabgabe „vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kinder und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur verwendet werden.“ Dazu gehören z.B. die freie Kulturszene, Jugendzentren, interkulturelle Zentren, und die Kreativ- und Kulturwirtschaft und des Tourismus.
In 2011 sind im Haushalt 7 Mio. Euro Einnahmen aus Kulturförderabgabe eingeplant.
Köln, 20. Juli 2011
verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer, GRÜNE im Kölner Rat
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