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Seit dem 1.1.2010 gilt in Deutschland die EU-Rahmenrichtlinie zur Luftqualität von 1996 (!) ohne die vorher noch erlaubten Toleranzzuschläge. Jetzt gibt es also auch in Köln „ein Grundrecht auf saubere Luft“ und alle können aufatmen - sollte man meinen. Tatsächlich sind aber die im Kölner Luftreinhalteplan vorgesehenen Maßnahmen mit Schwerpunkt im Verkehrsbereich erst teilweise begonnen worden, so dass es immer noch an vielen Stellen in der Stadt zu Überschreitungen der zulässigen Höchstwerte, vor allem für Stickoxide und Feinstaub, kommt.
In Sachen Nicht-Handeln hat der Kölner Regierungspräsident eine prima Vorlage geliefert, indem sie die eigentlich für Anfang 2010 vorgesehene Verschärfung der Umweltzone auf unbestimmte Zeit verschoben hat. Begründung: Man müsse noch weitere Messungen abwarten. Tatsächlich war aber schon vor Jahresbeginn längst klar, dass die Grenzwerte an den kritischen Punkten ohne weitere Maßnahmen keinesfalls einzuhalten sind.
Um wenigstens punktuell Aktionismus in der Sache zu dokumentieren, hatte die Kölner Verkehrsverwaltung die Idee, den motorisierten Verkehr am „Hot Spot“ Clevischer Ring in Mülheim durch eine optimierte Ampelsteuerung zu beschleunigen. Die Logik: Je zügiger Autos und Lastwagen am Messpunkt vorbeirauschen, desto weniger merkt der Sensor, dass da überhaupt Schadstoffe ausgestoßen werden.
Der Frage, ob man mit derartigen Maßnahmen nicht eher zusätzlichen Verkehr anlockt und das Problem damit insgesamt vergrößert, stellt sich offenbar zumindest in der Verwaltung niemand. Stattdessen werden die Ausschüsse für Verkehr und Umwelt wiederholt mit der unveränderten Vorlage traktiert, obwohl beide bereits im Dezember 2009 glasklar beschlossen haben, dass sie die viel einfachere, billigere und unmittelbar wirksame Alternative favorisieren: die Aufstellung von Schildern, mit denen man z.B. die Durchfahrt von LKWs untersagt.
von Dr. Matthias Welpmann
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