Neues aus dem Sozialausschuss vom 20.08.2015
Liebe Freundinne und Freunde,
aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 20.08.2015 möchte ich euch die wichtigsten Themen und Ergebnisse in kommentierter Form vorstellen:
In dieser Sitzung waren die Themen Wohnraum für Flüchtlinge, Verteilung der Mittel aus dem Integrationsbudget sowie verschiedene Mittel aus dem Haushaltsplan 2015 und der Neubau eines der beiden autonomen Frauenhäuser besondere Schwerpunkte.
Einstimmig beschloss der Sozialausschuss unter TOP 2.1 einen Änderungsantrag (Vorlage <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>AN/0538/2015) aller demokratischer Fraktionen zum FDP-Antrag „Gegen Gewalt an Frauen - Frauenhäuser stärken“ (AN/1260/2015) aus der Sozialausschusssitzung vom 28.05.2014 (dort unter TOP 8.1).
Damit stimmten wir dem Neubau eines der beiden autonomen Frauenhäuser mit einem erweiterten Platzangebot von 16 Frauen und ihren Kindern und auch der Möglichkeit der Aufnahme von über 12-jährigen Jungen zu.
Es waren sich alle Fraktionen einig, dass die Kommune den Bau eines 3. dritten Frauenhauses nicht finanzieren kann, da es keinerlei Beteiligung des Landes dafür geben wird und sie alle Kosten (Neubau und Betriebs-, Personal- und Sachkosten) komplett alleine stemmen müsste. Hier muss auf das Land eingewirkt werden, auch angesichts des Gewaltschutzgesetzes über neue Konzepte und Förderungen nachzudenken.
- unter den TOPs 3.1 -3.8 wurden die Mittelfreigaben z. B. für Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung und Kinderbetreuung), Seniorenberatung und Begleitung somatisch Kranker, den Betrieb, Unterhalt und Förderung der Bürgerzentren und –häuser und die Globalmittel 2015 an die Wohlfahrtsverbände beschlossen.
<link https: ratsinformation.stadt-koeln.de>ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp
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- Unter den folgenden TOPs informiert die Verwaltung über weitere Notmaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen:
TOP 4.3 Dringend notwendiger Umbau des ehemaligen Katastrophenschutzzentrums Robert-Perthel-Str. 50 zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new> (Vorlage 1869/2015)
und TOP 4.4 Dringend notwendige Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise auf dem Grundstück Max-Planck-Straße, 50858 Köln, zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>(Vorlage 1916/2015)
- Flüchtlingsunterbringung nach den Leitlinien des Rates:
Unter TOP 9.2 Flüchtlingsunterbringung in den Wohnhäusern Aachener Str. 1341-1343 in Köln-Weiden <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>(Vorlage 1751/2015) und TOP 9.3 Flüchtlingsunterbringung Derfflinger Str. 9, 50737 Köln-Weidenpesch <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new> (Vorlage 1993/2015) hat die Stadt Köln aktuell in der Aachener Straße in Weiden 37 Wohnungen in zwei Neubauten anmieten können und mit ca. 137 Flüchtlingen belegt.
Auch drei leer stehende Wohnungen in Köln-Weidenpesch konnten für ein Jahr angemietet werden. Wir freuen uns, dass angesichts der Zeltunterkünfte, die das Land derzeit in Chorweiler als Erstaufnahme für ca. 1.000 Menschen aufgebaut hat, die Kölner Verwaltung es wieder einmal geschafft hat, Flüchtlinge in menschenwürdigen Wohnraum unterzubringen.
Diese entsprechen voll und ganz den Leitlinien der Stadt Köln. Schade nur, dass die drei Wohnungen in Weidenpesch nur für ein Jahr belegt werden können. Aber vielleicht ist da ja noch was zu machen.
- Die nachstehenden TOPs 4.5 – 4.8 stehen im Zeichen des Integrationsbudgets 2015:
- TOP 4.6 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel im Jahr 2015 <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>(Vorlage 2288/2015)
- TOP 4.5 'Integrationsbudget' - Verteilung der Finanzmittel im Jahr 2015 - Bezuschussung des Therapiezentrums für Folteropfer <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>(Vorlage 2334/2015)
-TOP 4.7 Stellenzusetzung zur Prävention und zum Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung im Rahmen von Diversity<link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new> (Vorlage 1962/2015) und
- TOP 4.8 Verteilung der Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2015
<link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>(Vorlage 2376/2015)
Während das Integrationsbudget unter TOP 4.6 sowie die Restmittelvergabe unter TOP 4.5 an das Therapiezentrum für Folteropfer einstimmig vom Sozialausschuss beschlossen wurde, wurden auf Antrag der CDU die beiden TOPs 4.7.und 4.8 ohne Votum in den Rat geschoben. Dies wird keine Verzögerung bedeuten, da der Haushalt 2015 noch nicht von der Bezirksregierung genehmigt worden ist.
- Unter TOP 12.4 erfolgter die Beantwortung unserer Grün initiierten Anfrage AN/0679/2015 "Drohender Wohnungsverlust und Wohnungsräumungen", auf der TO der Sozialausschusssitzung vom 28.05.2014, TOP 3.15 <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de external-link-new-window external link in new>(Vorlage 1499/2015)
Deutlich wird, dass auch hier durch den Mangel an preiswertem Wohnraum und den Druck, Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen, die Erfüllung der Aufgabe, die o.g. Gruppe zu versorgen, immer schwieriger wird.
Wer sich eingehender mit den Themen beschäftigen möchte, kann dies unter der Tagesordnung <link https: ratsinformation.stadt-koeln.de>
ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp
tun.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Marion Heuser
( sozialpolitische Sprecherin )
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