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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Pressemitteilung: Zur Wahl von Beigeordneten

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat 

Aus gegebenem Anlass erklären die Ratsfraktionen von SPD und GRÜNEzur Wahl von Beigeordneten

Beigeordnete sind politische Wahlbeamte auf Zeit. Ihre Auswahl und Wahl ist gemäß Gemeindeordnung ureigenes Recht des Rates. Der Rat wurde unmittelbar von der Bürgerschaft gewählt. Es ist somit folgerichtig, dass die Wahl von Beigeordneten auf politischen Vorschlag hin erfolgt und Ausdruck des Wählerwillens ist.

Selbstverständlich wird jede zu besetzende Beigeordnetenposition öffentlich ausgeschrieben. Das Ausschreibungsverfahren gem. § 71 Abs. 3 GO NRW wird von der Verwaltung transparent vorbereitet und durchgeführt. Der Rat wird über das laufende Verfahren eng unterrichtet. Für die Mitglieder des Rates besteht unter strikter Wahrung des Daten- und Vertrauensschutzes das Recht zur Akteneinsicht in die Unterlagen der Bewerber.

Die Verwaltung unterstützt den Rat in der Bewertung der inhaltlichen und formalrechtlichen Anforderungen.

Je nach Einzelfall kann der Rat sich dafür aussprechen, mit der Ausschreibung eine Personalagentur zu beauftragen, die bei der Suche von Personen unterstützend mitwirkt.
Ein pauschales  „Delegieren“ der Auswahl und Vorentscheidung auf  externe Dienstleister ist jedoch weder gesetzlich vorgeschrieben noch für jede Fallgestaltung sinnvoll und sachgerecht. 

Bei der Auswahl von Beigeordneten sind sowohl fachliche als auch  politische Kriterien ausschlaggebend. Dazu führt die Kommentierung zur Gemeindeordnung NRW von Articus/Schneider aus: „Grundsätzlich gilt für die Beigeordneten auch das Eignungs- und Leistungsprinzip aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 7 Abs. 1 LBG NRW. Da sie sich aber an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung befinden und der Rat für die Durchführung seiner Entscheidungen politisch verantwortlich ist, wird das Leistungsprinzip durch Berücksichtigung politischer Gesichtspunkte in zulässiger Weise überlagert.“
Aufgabe des Rates ist es, bei seiner Wahlentscheidung darauf hinzuwirken, dass sich in der Person des Bewerbers parteipolitischer Anspruch und fachliche Qualifikation sachgerecht vereinen. Diese Abwägung ist ureigene Aufgabe und Verantwortung des Rates und soll dies auch bleiben. Dem ist nichts hinzuzufügen.

 

Köln, 2. Februar 2010

Martin Börschel                          Barbara Moritz
SPD-Fraktionsvorsitzender        GRÜNE-Fraktionsvorsitzende

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