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Archiv Pressemitteilungen

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Ratsantrag: Filmhaus Köln – Ausschreibung der neuen Trägerschaft

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat


An den
Vorsitzenden des Rates

Herrn
Oberbürgermeister Jürgen Roters


AN/0933/2013

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Filmhaus Köln – Ausschreibung der neuen Trägerschaft

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 18. Juli 2013 aufzunehmen:


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die städtische Immobilie „Kölner Filmhaus“, Maybachstraße 111, für den Betrieb eines Filmhauses öffentlich auszuschreiben. Diese Ausschreibung soll auf folgenden Maßgaben beruhen, die Bewerber im vorzulegenden Betriebs- und Wirtschaftskonzept darlegen sollen:

  • Das Haus wird als Ort der Filmkunst betrieben. Dies umfasst ein entsprechendes Filmprogramm im Rahmen eines Kinobetriebs sowie ein film- und medienaffines begleitendes Veranstaltungsangebot. Die Vermietung von Räumlichkeiten im Filmhaus soll unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der erfolgten Städtebauförderung an Institutionen aus dem Bereich der Filmkultur und Filmbildung erfolgen. Eine Affinität zum inhaltlichen Konzept des Filmhaus-Betriebs wird vorausgesetzt.
  • Der Betreiber kann mit weiteren Partnern kooperieren. Eine solche Kooperation ist konkret darzustellen.
  • Das Haus soll im Erbbaurecht an einen Betreiber vergeben werden.
  • Erträge aus Vermietung und Gastronomiepacht stehen dem Betreiber zu. Bei der Festlegung des Erbpachtzinses ist zu berücksichtigen, dass die Einrichtung „Filmhaus“ einen kulturpolitisch förderungswürdigen Zweck darstellt.
  • Der Betreiber hat eine belastbare konzeptionelle und wirtschaftliche Planung vorzulegen.


Begründung:

Im städtischen Gebäude Maybachstraße 111 betrieb der Verein „Kölner Filmhaus e.V.“ von 1998 bis Mitte 2012 das „Kölner Filmhaus“.

Das Filmhaus wurde mit dem Zweck betrieben, ein Ort der Filmkunst mit einem entsprechenden kulturellen Kino- und Veranstaltungsprogramm als Kernangebot zu sein. Mit dem damaligen Trägerverein „Kölner Filmhaus e.V.“ hatte die Stadt Köln zu diesem Zweck 1995 einen Erbaurechtsvertrag abgeschlossen. Das Filmhaus sollte in Selbstverwaltung eigenverantwortlich betrieben werden und sich u.a. aus Pachterträgen der Gastronomie und Vermietungsgeschäft finanzieren.

Das Land NRW unterstützte 1989 den Um- und Ausbau des Gebäudes zum Filmhaus aus Städtebaufördermitteln als „Begegnungsstätte mit dem Schwerpunkt Film und Video“ mit einer 80%igen-Anteilsfinanzierung (damals 4.512.000 DM).

Durch Insolvenz musste der Verein den Betrieb einstellen. Seitdem steht das Haus unter In-solvenzverwaltung.

Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 31.10.2012, die der Rat am 15.11.2012 gebilligt hat, wurde die Verwaltung beauftragt ihren Heimfallanspruch am Erbbaurecht auszuüben. Der Heimfall steht nun bevor.

Die Antragsteller haben das Ziel, an der bisherigen Zweckbindung anzuknüpfen und das Gebäude wieder als Ort für Filmkunst zu reaktivieren

Mit dieser Zwecksetzung soll der zukünftige Betrieb eines Filmhauses von der Verwaltung öf-fentlich ausgeschrieben werden.

Die Antragsteller streben an, dass möglichst noch in 2013 eine Entscheidung über den zukünftigen Betreiber eines Kölner Filmhaus in der städtischen Immobilie Maybachstraße 111 getroffen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Dr. Barbara Lübbecke          gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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