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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Rot-Grün sichert Wohnraum

Jeder, der mit offenen Augen durch die Stadt geht, entdeckt hin und wieder lang leerstehende Wohnungen oder Wohnraum, der in Büros umgewandelt wurde.
In den 1990er Jahren bis 2006 konnte die Stadt Köln per „Wohnraumzweckentfremdungsverordnung“ darauf hinwirken, diese Umwandlung zu reduzieren. 2007 entzog die CDU/FDP-Landesregierung den Kommunen dieses Instrument. Die rot-grüne Minderheitskoalition im Landtag hat am 08.12.2011 wieder eine neue gesetzliche Schutz-Regelung geschaffen.

Auf dieser Basis wird der Stadtrat nun die Verwaltung mit der kurzfristigen Erstellung einer neuen „Zweckentfremdungssatzung“ beauftragen.
Zweckentfremdungsverbote galten früher nur für Städte, die objektivierbare  „Wohnungsmarktenge“ nachweisen konnten.
Für Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster gilt  dies nach einem unabhängigen Gutachten der Firma „Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH“ auch heute.
Für Köln wurden in jüngster Zeit von Beratungsbüros Daten erhoben. So herrscht im Zeitraum 2010 bis 2030 eine hohe Wohnungsnachfrage von zusätzlich 47.068 Wohnungen, somit ca. 2350 neue Wohnungen jährlich.
Ein hoher Anteil öffentlich geförderter Wohnungen geht verloren: Der Anteil am Gesamtwohnungsbestand betrug 1990 noch 22,2%, aber in 2010 nur noch 7,5%.
Um den Neubedarf an geförderten Wohnungen pro Jahr auf ca. 8%  zu halten, müssten 1350 Wohnungen geschaffen werden. Die Zahl der Anspruchsberechtigten für einen Wohnberechtigungsschein steigt: 2007 haben 14.560 Privathaushalte einen Antrag gestellt, 2010 waren es bereits 16.306.

Die „Wohnungsmarktenge“ in Köln ist zweifelsfrei nachgewiesen. Somit ist die Stadt Köln berechtigt, ab 2012  eine „Wohnraumschutzsatzung“ zu erlassen. Sie wird beinhalten, dass die „Nutzung von Wohnungen zu anderen als Wohnzwecken (Zweckentfremdung) grundsätzlich untersagt ist. Zweckentfremdung liegt vor, wenn ein wesentlicher Teil der Wohnung für gewerbliche Zwecke verwendet wird, wenn bauliche Veränderungen jenseits des Wohnzwecks gemacht werden, wenn die Wohnung länger als drei Monate leer steht und wenn die Wohnung abgebrochen wird. Auch wird es Ausnahmetatbestände geben, wenn z.B. durch das Versagen der Genehmigung zur Umwandlung der Wohnung die Eigentümer wirtschaftlich existenzgefährdet wären oder wenn sie Ersatzwohnraum schaffen. Absehbar wird diese Regelung von CDU und FDP als „Verstoß gegen Investoreninteressen“ gebrandmarkt werden. 

Ossi Helling

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