Antrag an die Kreismitgliederversammlung der Kölner GRÜNEN am 30.10.2021

Der Entwurf des Wahlprogramms zur Landtagswahl 2022 wurde durch den
Landesvorstand der GRÜNEN NRW vorgelegt und soll auf der
Landesdelegiertenkonferenz am 10.-12.12.2021 beschlossen werden.
Änderungsanträge zum Wahlprogramm müssen bis zum 30.11.2021 gestellt werden. Die
Kreismitgliederversammlung (KMV) am 27.11.2021 der Kölner GRÜNEN bietet die
Möglichkeit, Änderungsanträge zum Wahlprogramm zu beschließen. Dafür legen wir
einmalig ein Verfahren und Fristen fest.

Initiale Änderungsanträge an den Entwurf des Landtagswahlprogramm (im Folgenden:
„Anträge“) können durch Gremien und Gliederungen der Kölner GRÜNEN sowie der
GRÜNEN JUGEND Köln und durch Mitglieder der Kölner GRÜNEN gestellt werden.
Anschließend kann für die Anträge um Unterstützungen geworben werden. Zu den
Anträgen können Änderungsanträge durch die oben genannten Antragberechtigten
gestellt werden. Der Prozess wird elektronisch über AntragsGrün abgebildet.

Auf der KMV am 27.11.2021 werden in einem ersten Block bis zu 15 Anträge
behandelt, in der Reihenfolge, die durch die Unterstützungen festgelegt wurde
(Ranking, beginnend mit den meisten Unterstützungen; bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los). Im Schluss-Top der KMV können weitere Anträge behandelt
werden, jedoch nur bis zum über die Tagesordnung abgestimmten Ende der
Versammlung.

Zeitlinien und Fristen:

  • 14.11.2021 23:59 h: Frist für Anträge zum Landtagswahlprogrammentwurf
  • 15.-23.11.2021 23:59 h: Unterstützungsphase/Ranking
  • 18.11.2021 23:59 h: Frist für Änderungsanträge zu den Anträgen
  • 19.-23.11.2021: Verhandlungsphase über Änderungsanträge
    (Antragssteller*innen)

In der Verhandlungsphase stimmen sich in erster Linie die Antragssteller*innen
über etwaige (modifizierte) Übernahmen ab. Die Antragssteller*innen kennzeichnen
(modifizierte) Übernahmen bis spätestens 23.11. 23:59 h in AntragsGrün. Über
nicht erfolgte (modifizierte) Übernahmen wird auf der KMV am 27.11.2021
abgestimmt.

Bei Bedarf und Konfliktfällen moderiert eine Antragskommission die
Verhandlungen. Sie wird aus Vertreter*innen des Kreisvorstandes und des
Präsidiums gebildet.

BEGRÜNDUNG

Ausgehend von den Erfahrungen aus der Diskussion des Bundestagswahlprogrammentwurfs, soll ein Verfahren gewählt werden, das sowohl möglichst vielen Antragsteller*innen die Gelegenheit gibt, ihre Änderungen zum Entwurf des Landtagswahlprogramms vorzustellen, aber gleichzeitig auch genügend Raum für eine Diskussion einräumt. Der Verfahrensvorschlag legt dazu ein strukturiertes Vorgehen vor. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Kategorie

Beschlüsse | Kreisverband | Landtagswahl | Landtagswahlprogramm | 2021