Antrag zum Elterngeld selbstständiger Frauen

Das Elterngeld einer selbstständigen Frau berechnet sich aktuell am Jahreseinkommen des Jahres vor der Geburt des Kindes. Wenn man also am Anfang eines Jahres ein Kind bekommt, war man im Jahr vor der Geburt schwanger und voraussichtlich nicht voll leistungsfähig. Gerade selbstständige Frauen, die körperlich arbeiten benachteiligt das finanziell enorm. Das ist in jeglicher Hinsicht existenziell ungerecht für die Mutter des Kindes. Man kann zwar im Falle einer Krankschreibung auf die Monate im Vorjahr zurückgreifen doch dies verhindert jegliche Einnahmen während der Krankschreibung in der Schwangerschaft und führt auch so zum Nachteil.

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, die Berechnung des Elterngeldes von selbstständigen Frauen auf Gleichstellung und Gerechtigkeit zu prüfen und mindestens die Möglichkeit zu schaffen, dass das Elterngeld auf Antrag am Jahr vor der Zeugung berechnet werden kann, ohne dass die Frau auf eine Krankschreibung in der Schwangerschaft angewiesen ist.

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Beschlüsse | Vielfalt & Feminismus | Soziales