3. Wir ergreifen aktiv Partei gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales oder nonverbales Verhalten. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert. 4. Wir gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Anderen werden von uns respektiert. 5. Die Verhaltensregeln gelten zwischen allen Parteimitgliedern, hauptamtlich Beschäftigten in unserer Partei und Besucher*innen. Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere bewusst wahr und vertuschen diese nicht. 6. Der Kreisvorstand der Kölner GRÜNEN wird beauftragt bis spätestens zum Ende des II. Quartals 2018 zwei Ombudsleute (1 Frauen-, ein offener Platz) im Themenfeld „Sexualisierte Gewalt“ zu benennen und diese für die unter Punkt 5. genannten Personengruppen als Ansprechpersonen für Grenzverletzungen gegen die Sexuelle Selbstbestimmung und/oder bei sexuellem Missbrauch zu kommunizieren. Wir suchen den Kontakt zu professionellen Institutionen und Beratungsstellen, um Betroffenen gezielte fachliche Hilfe vermitteln zu können
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Beschlüsse | 2018 | Beschlusskategorien | Vielfalt & Feminismus | Partei interne Strukturen