Regelung zu den Beiträgen kommunaler MandatsträgerInnen für die Wahlperiode 2014-2020

„Mandatsträgerbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die ein Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus leistet) auf Ratsebene für die Wahlpe­riode 2014-2020: (1) Die Wahrnehmung eines kommunalen Mandats sowie die Tätigkeit in Aufsichtsgremien von kom­munalen Unternehmen ist ehrenamtlich. Die von den Grünen aufgestellten MandatsträgerInnen sollen in Ausübung ihres kommunalen Mandats keine finanziellen Vorteile erlangen, aber auch keine Nach­teile erleiden. (2) Die MandatsträgerInnen können den steuerfreien Anteil ihrer Einkünfte (zur Zeit laut Erlass des Fi­nanzministeriums 306,00 € im Monat) aus Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern zur De­ckung ihrer mandatsbedingten Ausgaben einbehalten, darüber hinaus gehende Einkünfte werden an den Kreisverband als MandatsträgerInnenbeitrag abgeführt. Zur Vermeidung steuerlicher Nachteile können pauschal bis zu 35 % des zu versteuernden Betrags einbehalten werden. Sachkundige Bürge­rInnen und Sachkundige EinwohnerInnen führen die Sitzungsgelder in voller Höhe ab. (3) Sofern persönliche oder berufliche Lebensumstände es erfordern, von dieser Regelung abzuwei­chen, ist dies aktuell und zeitnah mit den Vorsitzenden des Kreisverbandes und dem/der Kreiskassiere­rIn zu vereinbaren. (4) Die MandatsträgerInnenbeiträge sind Bestandteil des jährlichen Haushalts des Kreisverbandes Köln und werden als solche im jährlichen Haushalt explizit ausgewiesen. (5) Der Kreisverband Köln stellt einen Teil der vereinnahmten MandatsträgerInnenbeiträge nach Maß­gabe des KV-Haushaltsplans für den Nikolaus-Gülich-Fonds zur Verfügung. (6) Es obliegt der Entscheidung der grünen Ratsfraktion, die Tätigkeit des Fraktionsvorstands ganz oder teilweise aus deren Mandatseinkünften zu vergüten. Dies ist dem Kreisvorstand rechtzeitig anzuzeigen. (7) Zur Verwaltung der Einkünfte aus Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern können die Mandatsträger weiterhin ein gemeinsames Treuhandkonto führen. (8) Die Mandatsträger sind aufgefordert, alle Einkünfte aus dem Mandat jährlich gegenüber dem/der KreiskassiererIn anzuzeigen. Die/Der KreiskassiererIn berichtet der Mitgliederversammlung jährlich über die Beiträge der MandatsträgerInnen.

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2013 | Partei interne Strukturen