Fristen:
Dafür werden einmalig folgende Fristen, abweichend von der Satzung und Geschäftsordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln festgelegt:
Bereitstellung:
Der Entwurf für das Kommunalwahlprogramm wird den Mitgliedern online zur Verfügung gestellt. Änderungsanträge dazu werden ebenfalls online über die vorhandenen Wurzelwerk-Zugänge der Mitglieder gestellt.
Antragskommission:
Zur Vorbereitung der Kreismitgliederversammlung am 25.01.2020 wird eine Antragskommission gebildet:
Beauftragte und Mitglieder des Vorstandes der GRÜNEN Fraktion bzw. dadurch Beauftragte), dem Kreisvorstand und den Antragssteller*innen Vorschläge zur Entscheidung durch die Kreismitgliederversammlung zu erstellen.
Umsetzung der Wahlkampfmaterialien:
Das Kommunalwahlprogramm in seiner verabschiedeten Fassung wird im Wahlkampf schwerpunktmäßig als Online-Version bereitgestellt und in Print-Materialien über einen QR-Code oder vergleichbare Mittel beworben. Weitere Materialien, wie Flyer oder eine Kurzfassung des Kommunalwahlprogramms werden schwerpunktmäßig als Print-Versionen bereitgestellt. Die Inhalte zur Verwendung in den Print-Materialien werden im Entwurf des Kommunalwahlprogramms markiert („Highlights“). Über Änderungsanträge können während der Kommentierungsphase Highlights geändert, gestrichen oder zur Neuübernahme vorgeschlagen werden. Die Print-Materialien werden zentral auf Basis der verabschiedeten Highlights erstellt.
Kategorie