Wahlverfahren bei der Listenaufstellung zum Stadtrat 2014-2020

2. Gewählt werden können (gesetzliche Vorgaben)

  • Personen, die am Wahltag (25.05.2014) das 18. Lebensjahr vollendet und EU-Staatsbürger­schaft ha­ben UND
  • die am Wahltag (25.05.2014) seit mindestens 3 Monaten in Köln wohnen  (unabhängig da­von, ob sie Mitglied im Kreisverband Köln sind).

 

Hinweis: Personen, die bei der Stadt Köln beschäftigt sind, können nicht gleichzeitig ein Ratsmandat innehaben. Sie können also kandidieren und gewählt werden, jedoch erst dann ihr Mandat anneh­men, wenn sie nicht mehr bei der Stadt Köln beschäftigt sind.

 

3. Die ungeraden Plätze sind Frauenplätze, die geraden offene Plätze.

 

4. Wahl der Plätze 1 bis 30

a) Die Plätze 1 bis 30 werden einzeln gewählt.

b) Bei der Einzelwahl können beliebig viele kandidieren. Jede/r Wählerin hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

c) Erreicht niemand diese Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Beim zweiten Wahlgang sind nur diejenigen KandidatInnen zugelassen, die 15% der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten ha­ben. Berechtigte KandidatInnen können zurückziehen. Gewählt ist auch im zweiten Wahlgang, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

d) Erreicht auch diesmal niemand diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden bestplat­zierten KandidatInnen statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der  abgegebenen gültigen Stimmen erhal­ten hat. Trifft dies auf keinen der beiden Kandidierenden zu, so wird die Wahl zu dem entsprechenden Listenplatz neu eröffnet. Es können dann alle Berechtigten nach Punkt 2 kandidieren.

 

 

5. Vorstellung und Befragung der KandidatInnen

a) Jede/r KandidatIn kann sich bei der Kandidatur bis zu 7  Minuten lang vorstellen. Die KandidatInnen stellen sich in alphabetischer Reihenfolge (Nachname) vor.

b) Nachdem sich alle  KandidatInnen vorgestellt haben, können Fragen an bestimmte KandidatInnen gerichtet werden. Diese werden schriftlich an das Präsidium geleitet und von diesem verlesen. Je Kan­didatIn werden 4 Fragen gelost. Für ihre Beantwortung stehen bis zu 3 Minuten zur Verfügung.
c) In den Auszählpausen können sich weitere KandidatInnen vorstellen.

6. Weitere Kandidatur

a) wird einE KandidatIn nicht gewählt, so kann er/sie (unter Berücksichtigung von Punkt 3) auf den nachfolgenden Plätzen erneut kandidieren, wenn dies dem Präsidium unmissverständlich kundgetan wird. (Ein „automatisches Weiterkandidieren“ ist nicht möglich.)

b) Am 7. Dezember durchgefallene KandidatInnen haben am 8. Dezember die Gelegenheit zu einer Kurzvorstellung von einer Minute, um sich damit wieder in Erinnerung zu rufen. Für diese KandidatIn­nen gibt es keine erneute Fragerunde. Auch hier gilt 6a).

 

7. Wahl ab Platz 31

a) Ab Platz 31 werden die KandidatInnen in Blockwahlgängen, getrennt nach Frauenplätzen und Offe­nen Plätzen, zu je fünf Plätzen gewählt.

b) Es können beliebig viele kandidieren. Jede/r Wählerin hat bis zu fünf Stimmen. Gewählt sind die fünf Personen mit der höchsten Stimmanzahl, sofern sie mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Zuerst ruft das Präsidium zur Wahl der Frauenplätze 31, 33, 35, 37 und 39 auf.

Sollten weniger als fünf  KandidatInnen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhal­ten haben, so sind nur diese gewählt.  Es gibt keinen zweiten Wahlgang.

Anschließend ruft das Präsidium zur Wahl der offenen Plätze in der gleichen Anzahl auf, wie bei der Wahl der Frauenplätze 31, 33, 35, 37 und 39 tatsächlich gewählt worden sind.

Anschließend werden nach dem gleichen Verfahren wieder Frauenplätze gewählt.

 

8. Mindestens 40 Plätze

a) Die Mitgliederversammlung strebt an, dass mindestens 40 Plätze gewählt werden.

b) Die Plätze sollen bis zum 8. Dezember 17:00 Uhr gewählt werden. Die Versammlung kann eine Verlängerung bis längstens 18:00 Uhr beschließen.

c) Falls aus Zeitgründen nicht alle KandidatInnen bis Platz 40 gewählt werden, werden die restlichen Plätze auf einer weiteren Mitgliederversammlung am 25. Januar gewählt. Auf dieser Mitgliederver­sammlung sollen auch die WahlkreiskandidatInnen gewählt werden.

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2013 | Partei interne Strukturen