Über die Jahre ...
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Änderungsantrag Rat 14.12.2010 : Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
Veröffentlicht am:
14. Dezember 2010
Antrag von SPD und GRÜNEN: Für das Haushaltsjahr 2011 verzichtet der Rat auf die Einführung einer separaten Winterdienstgebühr, die durch die Nichteinführung der Winterdienstgebühr entstehende Mindereinnahme sollen durch alternative Maßnahmen auf der Einnahmen- bzw. Ausgabenseite ausgeglichen werden.
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat
An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren, 4222/2010
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, zu folgenden Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage, Nr. 4222/2010, in die Tagesordnung der Ratssitzung am 14.12. 2010 aufzunehmen:
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
1. Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung – StrReinS) in der in Anlage 5 der Beschlussvorlage paraphierten Fassung.
2. Der Rat sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Einführung einer Winterdienst-gebühr zum 1.1.2011 gemäß vorgelegter Satzung (Anlage 4 der Beschlussvorlage) ab, da eine ausgewogene und gerechte Gebührenerhebung derzeit nicht darstellbar ist.
3. Durch die Einführung einer Winterdienstgebühr sollte im Haushalt eine Verbesserung von 3,135 Mio. Euro erzielt werden. Um die nachhaltigen Konsolidierungsziele für die städtischen Finanzen zum weiteren Abbau des Fehlbetrags zu erreichen, wird die Verwaltung beauftragt, für das Haushaltsjahr 2011 auf der Einnahmen- bzw. der Ausgabenseite eine alternative Deckung vorzuschlagen und dem Rat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen,
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Möglichkeiten für eine Finanzierung der Winterdienstkosten mit dem Ziel zu prüfen, eine für alle Bürgerinnen und Bürger gerechte Finanzierung zu erreichen. Die Vor- und Nachteile einer gerecht gestalteten Gebührenfinanzierung bzw. anderer Finanzierungsmodelle, sind dem Rat rechtzeitig vor der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2012 vorzulegen.
Begründung:
Die Finanzierung der Kosten aus dem Winterdienst über eine gesonderte Winterdienstgebühr, wie sie die o. a. Verwaltungsvorlage vorsieht, erfüllt nicht die Anforderungen der Antragsteller nach einer gerechten Gebührenfinanzierung.
Die Winterdienstgebühr soll nach dem Vorschlag der Verwaltung nach Straßenart und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit des Winterdienstes bemessen wer-den. Die Gebührenbelastung trifft damit im Besonderen Anlieger von verkehrlich wichtigen Haupt- und Geschäftsstraßen, während Anlieger von Anliegerstraßen, in denen keine städtische Winterwartung erfolgt, von einer Gebühr gänzlich freigestellt sind. Sie lässt damit außer Acht, dass alle Bürgerinnen und Bürger in ihrem alltäglichen Leben von den Winterdienstarbeiten im Stadtgebiet unmittelbar profitieren. Im Ergebnis würde bei der vorgeschlagenen Gebührenfinanzierung nur ein im Vergleich zur Gesamteinwohnerzahl in Köln geringer Anteil der Kölner Bürgerinnen und Bürger (ca. 90.000 Anlieger) die Leistungen des städtischen Winterdienstes finanzieren.
Aus Sicht der Antragsteller muss die Kostenbelastung durch den Winterdienst gerecht auf all diejenigen verteilt werden, die von dieser Leistung im Kölner Stadtgebiet einen tatsächlichen Nutzen haben. Allerdings sind noch viele Fragen zu einem gerechten Finanzierungsmodell ungeklärt, so dass eine kurzfristige Entscheidung derzeit nicht vertretbar wäre.
Die Verwaltung soll daher alle Finanzierungsmodelle prüfen und mit ihren Vor- und Nachteilen darstellen, durch die sich eine gerechte Finanzierung der Winterdienstkosten erreichen ließe.
Für das Haushaltsjahr 2011 verzichtet der Rat auf die Einführung einer separaten Winterdienstgebühr. Es bleibt bei der Beschlussfassung über die ordentliche Fortschreibung der Straßenreinigungssatzung.
Angesichts der nach wie vor notwendigen Anstrengungen zur Konsolidierung der städtischen Finanzen, wird die Verwaltung beauftragt, die durch die Nichteinführung der Winterdienstgebühr entstehende Mindereinnahme in 2011 durch alternative Maßnahmen auf der Einnahmen- bzw. Ausgabenseite auszugleichen, um den Haushaltsfehlbetrag stringent zu vermindern.
Mit freundlichen Grüßen
gez. gez.
Michael Zimmermann Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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