Pressemitteilung

Über die Jahre ...

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Aus dem Beschwerdeausschuss


Veröffentlicht am: 28. Januar 2010

Bericht aus dem Ausschuss unter anderm zu den Themen: Sicherheitseinrichtungen in den Schulen +++ Bau des Rheinboulevards +++ Nichtraucherschutz

Neues aus dem Beschwerdeausschuss – Januar 2010

Wie Ihr seht, bin ich nicht verstummt, aber die Konstituierung der Ausschüsse und die Koalitionsverhandlungen haben doch etwas abgelenkt.

Was war in den letzten Sitzungen nun interessant genug, dass es verbucht werden sollte?

  • Wichtigster Punkt aus der Septembersitzung war eine Eingabe zur Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen in den Schulen. Die Darlegungen der Verwaltung machten deutlich, dass es noch Lücken gibt, dass man aber bestrebt sei, alle Schulen angemessen auszustatten und zwar im Blick auf Feuer-, Haus- und Amokalarm. Zur Beschleunigung, aber auch zur besseren Information wurde beschlossen, dass die Verwaltung sowohl die Bezirksvertretungen wie auch den Schulausschuss detailliert über die Umsetzung berichten soll.
  • In der Dezembersitzung kam es bei einer Eingabe von mehr als zweihundert Bürgern gegen ein Bauprojekt in Heimersdorf zum erwarteten Eklat mit ProKöln. Die Anwohner befürchten eine unverhältnismäßig enge und vom Baustandard her problematische Bebauung, anscheinend gedacht für Menschen mit Migrationshintergrund. In der Sitzung gelang es, den Antragstellern die baurechtliche Situation zu verdeutlichen, dass nämlich Bauten weder geheim geplant werden könnten noch dass es an Einflussmöglichkeiten während der Planungsphase fehle. Es konnte auch deutlich gemacht werden, dass es keine irgendwie gearteten Einschränkungen des Rechts Einzelner gibt, eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen.
    Der unverschämte Versuch von ProKöln, die Ängste der Antragsteller in eine manifeste Ausländerfeindlichkeit umzudeuten, habe ich gerügt und durch Wortentzug sanktioniert. Die Antragsteller distanzierten sich dann auch von der versuchten Einvernahme durch ProKöln.
  • Hauptgegenstand der öffentlichen Sitzung im Januar waren Eingaben im Zusammenhang mit dem Bau des Rheinboulevards, der Schautreppe zwischen Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke. Dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege ging es hauptsächlich um den Erhalt des Bahndamms bzw. dem Erhalt der dort von Abel in den 20er Jahren angelegten Gartenanlage.
    Die Antragsteller konnten im Grunde den Vorwurf nicht entkräften, dass sie die vielfältigen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung an dem Planverfahren nicht hinreichend genutzt hätten. Auch würde die geringe Anzahl von Einwendungen darauf hindeuten, dass die Bürgerschaft die Treppenanlage zum überwiegenden Teil als einen städtebaulichen Gewinn betrachte. Im Blick auf die Bewahrung bzw. die Dokumentation von Denkmälern konnte die Fachverwaltung den Ausschuss auch beruhigen. Folgerichtig wurde dieser Teil des Antrags zurückgewiesen. Positiv stand der Ausschuss allerdings den Anregungen nach Namensgebung (Abel) und Hinweistafeln auf die historische Bedeutung des Ortes gegenüber und verwies das zur Beschlussfassung in die Bezirksvertretung Innenstadt.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt war eine Beschwerde über die mängelbehaftete Durchsetzung des Nichtraucherschutzes durch das Ordnungsamt. Obwohl die Verwaltung in ihrem Beschlussvorschlag die Eingabe als unbegründet bewertet hatte, konnte sie den Ausschuss doch nicht davon überzeugen, dass sie sowohl im Blick auf Kontrollen wie auch auf Sanktionen ihre Möglichkeiten ausschöpfe. Der Ausschuss verwies die Angelegenheit in den AVR mit der Bitte, sich insgesamt mit der Problematik im Blick auf die Verbesserung des Nichtraucherschutzes zu befassen.
  • Heikelste Eingabe in der Sitzung (im nichtöffentlichen Teil) betraf die Inobhutnahme eines Pflegekindes durch das Jugendamt. Das sechsjährige Kind war in einer psychologisch und informationsmäßig äußerst fragwürdigen Weise aus dem Kindergarten genommen, ins Kinderheim und dann zu Übergangspflegeeltern gebracht worden. Zwar bestätigte das Amtsgericht erstinstanzlich die Maßnahme des Jugendamtes, das Oberverwaltungsgericht jedoch rügte in überraschender Deutlichkeit sowohl das Fehlen einer hinreichenden Begründung für die Maßnahme wie auch die völlig unsensible Durchführung der Maßnahme, so dass das Amtsgericht in erneuter Verhandlung die Rückgabe des Kindes an die Pflegeeltern anordnete, wo es heute (nach 2 Jahren) noch lebt.

    Schwer nachvollziehbar für den Ausschuss war aufgrund des genannten Urteils, dass die Verwaltung ohne Abstriche dabei blieb, richtig gehandelt zu haben. Ein unlösbares Problem bei der Diskussion des Falles lag in dem Dilemma begründet, dass ein Optimierungsvorschlag für die Verfahrensweise des Jugendamtes in solchen Fällen ohne genaue Kenntnis der Hintergründe des Einzelfalles nicht zu erzielen war, die völlige Darlegung des speziellen Falles jedoch weder aus rechtlichen noch aus persönlichen Gründen erfolgen konnte.

    Weil der Ausschuss jedoch Verbesserungsbedarf sah, fasste er den einstimmigen Beschluss, die Angelegenheit zur Erörterung an den Stadtvorstand zu geben, der dann dem Jugendhilfeausschuss mögliche Verbesserungsvorschläge für das Verfahren bei Inobhutnahmen machen solle.

Horst Thelen


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