Über die Jahre ...
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Silvesterfeuerwerk in Köln neu denken -
Ratsfraktion
Veröffentlicht am:
16. März 2021
Ratsbündnis legt Antrag zu ökologischen Verbesserungen beim Silvesterfeuerwerk vor. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerk mit Knall-, Heul- und Lichteffekten ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen: über 4.000 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden an Silvester nach Angaben des Umweltbundesamts bundesweit in die Luft gejagt.
Ratsbündnis legt Antrag zu ökologischen Verbesserungen beim Silvesterfeuerwerk vor
Das neue Ratsbündnis GRÜNE, CDU und Volt hat auf Grüne Initiative einen Antrag für die Ratssitzung am 23.3.2021 zu einem öffentlichen Silvesterfeuerwerk eingebracht (siehe Anhang) und setzt damit bereits erste Vereinbarungen aus dem Kooperationsvertrag um.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerk mit Knall-, Heul- und Lichteffekten ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen: über 4.000 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden an Silvester nach Angaben des Umweltbundesamts bundesweit in die Luft gejagt. Auch Tierschutzvereine beklagen seit Jahren die negativen Auswirkungen des Feuerwerks auf Lebewesen, insbesondere nach dem Brand im Krefelder Zoo.
Robert Schallehn, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN: „In den letzten Jahren ist immer mehr klar geworden, dass das private Feuerwerk im üblichen Umfang aus Naturschutzsicht mit gigantischen Emissionen und Müllmengen, aber auch zahlreichen Verletzungen in einer Großstadt nicht mehr wirklich zeitgemäß ist.“
Rechtlich sind Verbotszonen nach §§ 23 und 24 der 1. SprengV in „unmittelbarer Nähe“ rund um Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden bereits jetzt zwingend. Größere Verbotszonen sind insbesondere für Feuerwerk mit „ausschließlicher Knallwirkung“ im dichtbesiedelten Raum kommunal zusätzlich zulässig.
„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, mit einem deutlich emissionsärmeren öffentlichen Feuerwerk und damit verbundenen Zonen, in denen es keine privaten Feuerwerke gibt, sowohl dem berechtigte Interesse nach einer angemessenen Feier des Jahreswechsels als auch Natur- und Umweltschutzaspekten gerecht zu werden“, so Robert Schallehn abschließend.
Köln, 11.03.2021
Verantwortlich: Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer
Anlage:
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln
An
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Öffentliches Silvesterfeuerwerk
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rats zu setzen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für die Durchführung eines öffentlich zugänglichen Feuerwerks ggf. in Kooperation mit einem externen Veranstalter für den diesjährigen oder den darauf folgenden Jahreswechsel zu erstellen und den zuständigen Gremien zeitnah vorzulegen.
In der Vorlage soll neben der möglichen Größe und Verortung des Feuerwerks ein Konzept enthalten sein, welches für die Innenstadt, soweit rechtlich möglich, Verbotszonen für privates Feuerwerk vorsieht. Darüber hinaus soll ein Sicherheitskonzept sowie die die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden
Begründung:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wie Feuerwerk mit Knall-, Heul- und Lichteffekten, ist unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kritisch zu sehen. Über 4.000 Tonnen gesundheitsschädlicher Rußpartikel werden Silvester nach Angaben des Umweltbundesamts bundesweit in die Luft geblasen.
Mit dem zentralen öffentlichen Feuerwerk stärken wir die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher, die am Silvesterabend in der Innenstadt unterwegs sind. Gemeinsam mit der Errichtung von Verbotszonen verringert es das Risiko, dass Feuerwerkskörper von privaten Feuerwerken in Menschenansammlungen fliegen und ggf. zu Verletzungen führen. Für ein zentrales Feuerwerk kann außerdem gut ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das die Arbeit von Polizei und Ordnungsamt erleichtert.
Auch können Brände durch Feuerwerkskörper etc. ausgelöst werden, die zu verheerenden Folgen führen. Auch Verletzungen sind bei privatem Feuerwerk häufig.
Auf Grund der schwierigen Rechtsgrundlage, muss das Verbot anhand von Schutzzonen um einzelne Gebäude (Kirchen, Krankenhäuser oder brandempfindliche Gebäude), hergeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. | gez. | gez. |
Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer | Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer | Jennifer Glashagen Volt-Fraktionsvorsitzende |
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