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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

2019 haben wir unsere Webseite erneuert, die älteren Mitteilungen sind nur teilweise dem neuen Design angepasst worden ;-).

Die Rolle der Polizei von Wolfgang Albers, Polizeipräsident Köln

Rechtsgerichtete Gruppierungen wie „pro Köln“ und „pro NRW“ nutzen immer wieder das Demonstrationsrecht, um ihr Gedankengut in die Öffentlichkeit zu tragen. Wie geht die Polizei Köln als zuständige Versammlungsbehörde mit diesen Veranstaltungen und den parallel stattfindenden Gegendemonstrationen um?

Zunächst ein Zitat aus dem aktuellen Verfassungsschutzbericht NRW:
„…pro Köln“ und „pro NRW“ missachten mit ihren Aussagen und Forderungen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte...“ Als politisch verantwortlicher Behördenleiter der Polizei Köln füge ich ausdrücklich hinzu: Ich teile diese Einschätzung und stehe mit meiner persönlichen politischen Überzeugung auf der Seite derjenigen, die öffentlich für die Werte unseres Grundgesetzes einstehen und daher gegen „pro Köln“ und „pro NRW“ demonstrieren.

Genauso deutlich, wie ich mich als politisch denkender Mensch gegen die Agitationen rechter Gruppierungen positioniere, muss ich aber, ebenso wie meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr darauf achten, dass mein behördliches Handeln davon nicht beeinflusst wird, denn dies hat sich eben nicht an persönlichen politischen Überzeugungen, sondern nur an Recht und Gesetz auszurichten.

Jede nicht verbotene Partei oder Vereinigung kann die Demonstrationsfreiheit im Rahmen von Recht und Gesetz in Anspruch nehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang klar formuliert: „Das Grundgesetz nimmt die Gefahr, die in der Tätigkeit einer Partei bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit besteht, um der politischen Freiheit willen in Kauf“.
Versammlungsrechtliche Maßnahmen gegen eine rechtsgerichtete Gruppierung kommen daher nur in Betracht, wenn im konkreten Einzelfall eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch die rechtsgerichtete Versammlung selbst besteht, etwa aufgrund drohender Straftaten von Teilnehmenden. Die Polizei Köln analysiert und bewertet jede Demonstrationsanmeldung aus dem rechten Spektrum sehr genau. In der jüngeren Vergangenheit ergaben diese Prüfungen jedoch keine gerichtsfesten Begründungen für ein Veranstaltungsverbot.

Auf Kölner Straßen steht regelmäßig einem zahlenmäßig kleinen Grüppchen rechtsgerichteter Demonstranten eine zigfach größere Anzahl von Gegendemonstranten gegenüber. So sehr ich persönlich diesen Gegenprotest befürworte, so klar muss ich mich aber auch aus rechtlichen Gründen gegen bestimmte Aktionsformen aussprechen. Nach dem Versammlungsgesetz macht sich nämlich strafbar, „wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen … zu verhindern … oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, … grobe Störungen verursacht ...“ Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, dass das Demonstrationsrecht von Gegendemonstranten dort endet, wo es um die Verhinderung einer anderen Demonstration geht. Die Polizei muss also aufgrund der Rechtslage grundsätzlich gegen solche Verhinderungsblockaden vorgehen und gegen die Blockierer Strafverfahren einleiten.

Ich habe daher zwei Appelle an Alle, die sich an den demokratisch wichtigen Gegendemonstrationen bei rechtsgerichteten Veranstaltungen beteiligen:
Akzeptieren Sie, dass die Polizei ihre versammlungsrechtlichen Entscheidungen nicht politisch werten, sondern nur nach rechtlichen Kriterien treffen darf, denn die Polizei ist, unserem Grundgesetz sei Dank, keine politische Zensurbehörde!
Demonstrieren Sie in kreativer, vielfältiger Form gegen rechtsextreme Gruppierungen, aber nehmen Sie nicht an illegalen Aktionen, z. B. Verhinderungsblockaden teil!

Voltaire wird der Satz zugeschrieben: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Genau dies skizziert die Rolle der Polizei im Umgang mit rechtsgerichteten Demonstrationen: Wir unterstützen nicht deren Meinungsinhalte, aber wir schützen das Recht auf Meinungsfreiheit. Würden wir diesen Auftrag des Grundgesetzes nicht erfüllen, würden wir letztlich genau denen in die Hände spielen, die unsere freiheitliche Verfassung beseitigen wollen!

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