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Seit einem Vierteljahrhundert wird im Kölner Süden um den Ausbau des Godorfer Hafens in der Sürther Aue gerungen. Die Sürther Aue ist unmittelbar am Rhein gelegenes Naturschutzgebiet.
Am 30.08.2007 hat im Stadtrat eine Mehrheit aus CDU und SPD die Erweiterung des Godorfer Hafens und damit die Zerstörung der Sürther Aue beschlossen. Der Hafen in Godorf soll im Naturschutzgebiet um etwa 120.000 qm Fläche erweitert werden – ca. 70.000 qm davon sind für den eigentlichen Containerhafenbetrieb gedacht. Der Hafenausbau Godorf erfordert mindestens eine Investition in Höhe von 65 Mio. Euro, die allein vom Kölner Stadtwerkekonzern HGK finanziert werden muss und somit auch die Stadt Köln belastet.
Bürgerinitiativen im Kölner Süden initiierten 2007 – unterstützt von GRÜNEN, FDP und später auch der Linken – ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss zum Hafenausbau. In kurzer Zeit wurde mit 38.000 Unterschriften die notwendige Mindestanzahl übertroffen. Aus juristischen Gründen erklärte die CDU/SPD-Ratsmehrheit das Bürgerbegehren aber für unzulässig. Die Bürgerinitiativen beklagten die Unzulässigkeit erfolglos. Das Verwaltungsgericht berief sich auf die Gemeindeordnung, die Bürgerentscheide in „Angelegenheiten im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens“ nicht erlaubt.
Im Januar 2009 begann die HGK trotz vehementer Proteste vor Ort mit der Rodung der Sürther Aue. Bis dahin war die Fläche ein Refugium für viele seltene Pflanzen und Tiere.
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 2.9.2009 den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln zum Ausbau des Godorfer Hafens als rechtswidrig aufgehoben und damit den Klagen von zwei Anwohnern stattgegeben. Das VG stellte juristische Verfahrensfehler bei der Planfeststellung fest. Es verhängte einen Baustopp, der bis heute gilt.
Die HGK legte Berufung ein. Im Juli 2010 bestätigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) den Baustopp. Am 15. März 2011 beabsichtigt das OVG in der Hauptsache, nämlich über die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, zu entscheiden. Das OVG meint, das Vorhaben könne nicht allein durch einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassen werden. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss regele jedoch darüber hinaus in weiten Teilen auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche und baurechtliche Fragen, für die z. B. ein Bebauungsplan der Stadt Köln erforderlich sei.
Befürworter des Projekts sehen im Ausbau des Godorfer Hafens vor allen Dingen zwei Vorteile: Sie glauben, dass der Hafenausbau Arbeitsplätze in Köln schaffen würde, und dass es eine wirtschaftliche Notwendigkeit zum Ausbau gäbe, da der bestehende Platz für den Containerumschlag in Köln nicht ausreichen würde.
Die Kölner Grünen sind jedoch überzeugt, dass sowohl in Köln, als aber auch insbesondere durch Kooperation mit den Häfen in der Region (z. B. Duisburg oder Neuss) Kapazitäten in ausreichendem Maße vorhanden sind. Besonders der Hafen in Köln-Niehl besitzt noch größere Kapazitäten. Außerdem findet schon jetzt in Niehl auch Ladeverkehr zwischen Straße und Schiene statt, für den ein neues, großes Terminal gebaut wird. Der Ausbau des Hafens ist somit weder wirtschaftlich geboten noch schafft er Arbeitsplätze, die nicht auch an anderer Stelle entstehen würden. Stattdessen verschwendet der Ausbau Steuergelder und öffentliches Kapital. Er zerstört ohne Not schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt.
Am 1. März 2011 hat der Rat der Stadt Köln mit Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Deine Freunde eine Bürgerbefragung beschlossen, in deren Rahmen alle KölnerInnen aufgerufen sind, darüber abzustimmen, ob der Godorfer Hafen ausgebaut werden soll oder nicht. Befragungstermin ist voraussichtlich der 10. Juli 2011.
Die Bürgerbefragung hat folgende Eckpunkte:
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