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Archiv Pressemitteilungen

Über die Jahre haben sich viele Pressemitteilungen und Kommentare zum aktuellen politischen Geschehen angesammelt. Hier sind die Pressemitteilungen der GRÜNEN im Kölner Rat aus den letzten Jahren zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern. Sollte etwas spezielles gesucht werden, so verwenden Sie bitte auch unsere Suchfunktion.

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OVG-Urteil zum Planfeststellungsbeschluss steht unmittelbar bevor: Bürgerbefragung ist einmalige Chance!

Der Kölner Rat hat am 1.3.2011 mit der Mehrheit von SPD, GRÜNE und LINKE entschieden, voraussichtlich am 10. Juli 2011 eine Bürgerbefragung zum seit 30 Jahren umstrittenen Ausbau des Godorfer Hafens durchzuführen. CDU und FDP stimmten dagegen. Die CDU hat im Rat gegen diesen Ratsbeschluss eine gerichtliche Klage angekündigt.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner Kölns - auch diejenigen aus Nicht-EU-Staaten - können dann über die Frage "Soll der Godorfer Hafen weiter ausgebaut werden?" mit Ja oder Nein abstimmen.

 

Die grüne Ratsfraktion hat im Vorfeld bereits deutlich gemacht, dass sie grundsätzlich eine Bürgerbefragung befürwortet, wenn die Bedingungen dafür fair sind. Die Grünen treten seit ihrer Gründung für mehr direkte Bürgerbeteiligung ein.

 

Oberbürgermeister Jürgen Roters hat im Rat die grünen Forderungen an ein faires Verfahren anerkannt: Das Quorum wurde auf 10 % herabgesetzt, das sowohl die Befürworter/innen als auch die Gegner/innen erreichen müssen. Es wird ein Fairness-Abkommen geschlossen, dem sich auch Verwaltung und HGK AG bzw. Stadtwerke anschließen.

 

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat für den 15. März die finale Verhandlung angesetzt, so dass ein Urteil erfolgt. Der 20. Senat des OVG hat den Planfeststellungsbeschluss aus verfahrensrechtlichen – nicht inhaltlichen - Gründen kritisiert, so dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für rechtswidrig erklärt wird. Das OVG hat erklärt: „Der Bezirksregierung Köln fehlt es für die vorgenommene umfassende planfeststellungsrechtliche Zulassung des Vorhabens an der sachlichen Zuständigkeit. Das Vorhaben kann nicht allein durch einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss zugelassen werden. Der mögliche Regelungsgegenstand eines derartigen Beschlusses ist beschränkt auf Fragen des Gewässerausbaus und im unmittelbaren Zusammenhang damit stehende Maßnahmen. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss regelt jedoch darüber hinaus in weiten Teilen auch eisenbahnrechtliche, straßenrechtliche und baurechtliche Fragen, für die eigenständige Zulassungsentscheidungen, etwa ein Bebauungsplan der Stadt Köln, erforderlich ist.“

Im Vorfeld der Ratssitzung wurde bekannt, dass die Verwaltung unmittelbar nach dem OVG-Urteil eine Beschlussvorlage einbringt, ein neues planungsrechtliches Verfahren zum Hafenausbau zu starten, dass die bereits bekannten Auflagen des Gerichts berücksichtigt. CDU und SPD sind bereit, diesen Beschluss sofort zu fassen und damit den Ausbau voranzutreiben.

 

Durch die Bürgerbeteiligung ist dies nun erst einmal gestoppt. Die Bürgerbefragung bietet die einmalige Chance, den Hafenausbau zu verhindern.

Da die SPD und OB Roters als Ausbaubefürworter im Rat eine freiwillige Selbstbindung an das Befragungsergebnis eingegangen sind, würde im Falle des Erfolgs der Ausbaugegner das Projekt endgültig beerdigt.

 

Köln, 2. März 2011

verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer

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