Ausgewählte Kategorie: Partei interne Strukturen
Bei der Kreismitgliederversammlung am 30.04.2016 wurde der Antrag zur Satzungsänderung des KV Köln mehrheitlich beschlossen.
Ändere § 9 Kostenerstattung wie folgt: 1. Erstattungsfähig sind Kosten, die Mitgliedern bei der Wahrnehmung von Pflichten aus Ämtern oder Aufgaben, die sie von einem satzungsgemäß dazu berechtigten Organ oder Gremium des Kreisverbands erhalten haben, entstehen. Erstattet werden die nachgewiesenen und angemessenen Kosten nach den im Steuerrecht vorgesehenen Erstattungsregelungen, der Landesreisekostenordnung sowie den Vorgaben des Landes- und Bundesverbands. Externe Rechnungsbeträge sind durch Originalbelege nachzuweisen.
Wir – die Kölner GRÜNEN – beglückwünschen Henriette Reker zu ihrer Wahl als Oberbürgermeisterin der Stadt Köln und senden ihr zugleich unsere herzlichen Genesungswünsche. Die Wahl der parteilosen Kandidatin Henriette Reker zur unabhängigen Oberbürgermeisterin ist ein großer Erfolg und deutlicher Ausdruck des Wunsches in der Stadtgesellschaft für eine neue Verantwortungs- und Entscheidungskultur in der Stadtverwaltung. Dazu haben wir GRÜNE mit der Aufstellung von Henriette Reker als OB-Kandidatin und unserem hohen Einsatz im Wahlkampf wesentlich beigetragen.
Alle Veranstaltungen des Kreisverbands der Grünen Köln, egal ob Mitgliederversammlungen,Seminare oder Vorstandstreffen, werden in Zukunft ausschließlich mit vegetarischen, besser veganen Lebensmitteln versorgt.
Beschlüsse | 2015 | Beschlusskategorien | Klima & Umwelt | Partei interne Strukturen
Die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Köln beschließt in Fortsetzung der bisherigen Praxis folgende Grundsätze und Regelungen für die MandatsträgerInnenbeiträge (Parteiengesetz § 27(1) Satz 2: