12.12.14 - Sozialdezernentin Henriette Reker wird dem Rat 7 zeitlich befristete Standorte für Wohnhäuser in Systembauweise wie auch 4 Standorte zur dauerhaften Bebauung vorgelegen. Bekanntlich reicht aber die Ausweisung dieser 11 Standorte nicht aus. Die Grünen machen in Ergänzung des Verwaltungsvorschlags weitere Vorschläge und richten einen Antrag an den Sozialausschuss.
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12.12.14 - Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Bereitstellung der folgenden Grundstücke, die sich baurechtlich für Wohnungsbau eignen, zwecks Errichtung von Wohnhäusern in konventioneller Bauweise zur langfristigen Unterbringung von Flüchtlingen bzw. ggf. auch für die Errichtung von Wohnhäusern in Systembauweise für eine temporäre Nutzung zu prüfen: a. Das unbebaute städtische Grundstück in der Piusstraße im Stadtbezirk Lindenthal; b. das sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befindliche Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer 114 im Stadtbezirk Rodenkirchen.
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10.12.14 - In Bremen erhalten Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz seit 2005 eine Chipkarte der AOK Bremen. Die grüne Ratsfraktion befürwortet eine analoge Regelung für die Stadt Köln und bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1.Hat die Verwaltung bereits die Einführung einer Krankenversicherten-Chipkarte in Kooperation mit einer gesetzlichen Krankenkasse für Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG in Köln geprüft?
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09.12.14 - Endlich kann nun mit dem Schulbau begonnen werden. Vor fast fünf Jahren hat der Rat der Michaelischule das Grundstück am Vorgebirgswall für einen Schulneubau in Erbpacht zur Verfügung gestellt. „Wir Grüne haben dieses Projekt für eine inklusive Schule von Beginn an begleitet und vorangetrieben. Viele Klippen mussten überwunden werden. Das Projekt war sogar Bestandteil der rot-grünen Koalitionsvereinbarung 2009. “, so Jörg Frank, Vorsitzender des Liegenschaftsausschusses.
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09.12.14 - Die Beschlussvorlage wird in Punkt 4 „Umsetzung einer Vertretungsregelung in Kindertagespflege“ wie folgt ersetzt: Ab dem 01.01.2015 wird eine verlässliche Vertretungsregelung für Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen umgesetzt. Die Gesamtsumme für Vertretungen in Ausfallzeiten pro Jahr wird gedeckelt auf 1,35 Mio. € in 2015 und 1,376 Mio. € ab 2016). Das entspricht ca. 6% Ausfallreserve für die Tagespflege, also einer durchschnittlichen Krankheitsquote.
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