10.11.15 - Der Rat hat am 10.09.2015 einen weiteren Beschluss zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Köln gefasst. In diesem Ratsbeschluss heißt es u.a.: „Absolut vorrangig ist, mehr geeignete Wohnobjekte und Grundstücke sowohl für die temporäre als auch dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen zu mobilisieren, um die Unterbringung in Turnhallen und Zelten zu vermeiden.“ Wir bitten die Verwaltung – auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der Informationsveranstaltung vom 22.10.2015 - den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.09.2015 zu den wie folgt aufgeführten Punkten zur…
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26.10.15 - Die Stadt Köln setzt sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen dafür ein, ein Pilotprojekt „Rechtsabbiegen bei roter Lichtsignalanlage für Radfahrer und Radfahrerinnen in Köln“ in die Wege zu leiten.
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24.10.15 - Neben dem Busbahnhof am Flughafen sollen die Fernbusunternehmen die Möglichkeit erhalten, weitere zentrale Haltestellen selbstständig zu errichten und zu betreiben. Dabei darf jeder Fernbus nur eine Haltestelle anfahren.
2015 | Verkehr & Mobilität
23.10.15 - Statt das attraktive Angebot der Stadt Köln, die Fernbusse am Köln Bonner Flughafen „starten“ und „landen“ zu lassen, anzunehmen, weicht Flixbus nach Leverkusen-Mitte aus. „Einen Mehrwert für die Fahrgäste kann ich hier wirklich nicht erkennen“, erklärt Lino Hammer, verkehrspolitischer Sprecher von Bündnis90/Die Grünen, „denn die Busse müssen sich wieder in eine Innenstadt, mit all den verkehrlichen Problemen und Zeitverlusten, quetschen.“ „Ob Leverkusen dies mit dem Luftreinhalteplan vereinbaren kann, ist fraglich. Außerdem ist die Fahrzeit vom Hbf nach Leverkusen fast doppelt so lang…
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23.10.15 - Eine Radwegebenutzungspflicht darf nach der Entscheidung des BVG nur angeordnet werden, wenn durch örtliche Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Viele benutzungspflichtig Radwege erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weisen aber immer noch eine Radwegenutzungspflicht aus, die eine besondere Gefahrenquelle für Radfahrende darstellt.
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